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Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl 2021
Aktuelle Wahlergebnisse Bundestagswahlen 2021
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Pirmasens gehört zum Wahlkreis 210 - Pirmasens. Dieser Wahlkreis umfasst außerdem die Stadt Zweibrücken, den gesamten Landkreis Südwestpfalz und vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach – Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach. Kreiswahlleiterin für den gesamten Wahlkreis 210 ist Landrätin des Landkreises Südwestpfalz Dr. Susanne Ganster.
Der Deutsche Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) grundsätzlich aus 598 Abgeordneten. Aufgrund evtl. entstehender Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Abgeordnetenzahl erhöhen. Derzeit sind 709 Mandatsträger im Deutschen Bundestag vertreten.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl. Die Vergabe der Sitze erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Die Wählerinnen und Wähler stehen deshalb zwei Stimmen, die Erst- und Zweitstimme, zur Verfügung. Mit der „Erststimme“ wird für jeden der insgesamt 299 Wahlkreise der oder die Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt. Mit der „Zweitstimme“ wird die Verteilung der zu vergebenden Sitze auf die Landeslisten der einzubeziehenden Parteien bestimmt.
In der Stadt Pirmasens wird in 29 Wahlbezirken gewählt. Die Briefwahl wird in 15 Briefwahlbezirken ausgezählt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de.
Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirmasens und Briefwahl
Für die Wähler und Wählerinnen der Stadt Pirmasens ist im Rathaus am Exerzierplatz, Zimmer Nr. 1.21, ein Wahlbüro eingerichtet.
Das Wahlbüro ist telefonisch ab dem 30. August 2021 erreichbar.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Das Rathaus der Stadt Pirmasens ist derzeit für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Einlass ins Wahlbüro erfolgt einzeln. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen und statt dessen vorrangig die alternativen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl zu nutzen. Bitte beachten Sie auch, dass derzeit im Rathaus eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht.
Änderungen an den Wahlbezirken
Bereits für die Landtagswahl im Frühjahr 2021 wurde aufgrund des Pandemiegeschehens mit einem weiteren Anstieg der Briefwahl – zusätzlich zum allgemeinen Trend - und gleichzeitig Rückgang der Urnenwählenden gerechnet und dies entsprechend bei der Bildung der Wahlbezirke berücksichtigt. In der Folge wurde die Wahl in 15 Briefwahlbezirken und 29 Urnenwahlbezirken durchgeführt.
Diese Einteilung wird auch für die Bundestagswahl beibehalten.
Je nach Umfang der, am Wahltag gültigen Hygienemaßnahmen, kann es in den Urnenwahlbezirken zu Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihre Geduld und weißen daraufhin die Stoßzeiten (erfahrungsgemäß zwischen 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr) zu meiden.
Änderung von Wahllokalen im Vergleich zur Landtagswahl 2021:
- Wahlbezirk 20: CVJM-Haus (statt Feuerwache)
- Wahlbezirk 28: Kindergarten Gersbach (statt Mehrzweckhalle)
Die Information, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen ca. 4 Wochen vor dem Wahltermin mit der Post zugehen wird.
Briefwahl
Die Briefwahl kann ab sofort per E-mail unter Briefwahl@pirmasens.de beantragt werden. Der Versand der Unterlagen kann jedoch erst ab 30.08.2021 – nach dem Erhalt der Stimmzettel – erfolgen.
Ab Öffnung des Wahlbüros haben Sie mehrere Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen:
- Die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung enthält ein entsprechendes Antragsformular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirmasens per Post schicken, per Fax (06331 - 84 2214) senden oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen können, wenn Sie Briefwahl beantragen möchten. Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen dann mit der Post zu.
- Es ist auch möglich, die Briefwahl per E-Mail an briefwahl@pirmasens.de zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
- Unter diesem Link können Sie die Briefwahl ebenfalls elektronisch beantragen.
- Online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Bitte beachten Sie:
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
- Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich vom Wähler/der Wählerin eigenhändig unterschrieben werden.
- Im Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können bis zum 24.09.2021 die Briefwahl beantragen. Wenn ein Wahlberechtigter nachgewiesener Weise plötzlich erkrankt, kann dieser noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss allerdings in jedem Fall bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand vorliegen.
Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die Gemeindeverwaltung zuständig, in der die betroffen Person vor dem Fortzug zuletzt gemeldet gewesen war. Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie nach ihrer Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt, eine gesonderte Eingangsbestätigung erhalten Sie nicht.
Ein entsprechendes Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie weitere Informationen finden Sie unter Deutsche im Ausland - Der Bundeswahlleiter
Bitte beachten Sie, dass die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen unter Umständen (je nach Zustellungsland) einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst frühzeitig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen, damit Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vorliegen und auch noch genügend Zeit für den Rückversand nach Deutschland verbleibt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten Wahlbüro
Rathaus
Exerzierplatz
Zimmer 1.21
Freitag, 24.09.2021 09:00 - 18:00 Uhr