- Artenschutz
Sinn des Artenschutzes ist es, wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, ihre Entnahme aus der Natur zu verhindern oder wenigstens behördlich zu kontrollieren. Hierzu sind umfangreiche Haltungs- und Verhaltensvorschriften erlassen, die zu beachten sind.
Hauptaufgaben des Ordnungsamtes im Bereich Artenschutz sind:
- Überwachung des Handels mit geschützten Tieren
- Ausstellen von Papieren für geschützte Tiere (Citesbescheinigungen)
- Befreiung von Vermarktungsverboten für besonders geschützte Tiere
Gerne beantworten wir Ihre Fragen wie z.B.:
- Handelt es sich um ein Tier oder eine Pflanze der besonders geschützten Art (Schutzstatus B) oder sogar um eine streng geschützte Art (Schutzstatus A)?
- Sind Papiere (Cites-Papiere) erforderlich?
- Ist eine Kennzeichnung vorzunehmen? Wie muss die Kennzeichnung erfolgen (Ring oder Transponder) oder kann dies auch durch eine Dokumentation oder auf andere Weise erfolgen?
- Ist ein Herkunftsnachweis zu führen?
- Besteht eine Anzeigepflicht?
- Überwachung des Handels mit geschützten Tieren
- Bienenseuche