Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Artenschutz

Artenschutz

  • Artenschutz

    Sinn des Artenschutzes ist es, wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, ihre Entnahme aus der Natur zu verhindern oder wenigstens behördlich zu kontrollieren. Hierzu sind umfangreiche Haltungs- und Verhaltensvorschriften erlassen, die zu beachten sind.

    Hauptaufgaben des Ordnungsamtes im Bereich Artenschutz sind:

    • Überwachung des Handels mit geschützten Tieren
    • Ausstellen von Papieren für geschützte Tiere (Citesbescheinigungen)
    • Befreiung von Vermarktungsverboten für besonders geschützte Tiere

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen wie z.B.:

    • Handelt es sich um ein Tier oder eine Pflanze der besonders geschützten Art (Schutzstatus B) oder sogar um eine streng geschützte Art (Schutzstatus A)?
    • Sind Papiere (Cites-Papiere) erforderlich?
    • Ist eine Kennzeichnung vorzunehmen? Wie muss die Kennzeichnung erfolgen (Ring oder Transponder) oder kann dies auch durch eine Dokumentation oder auf andere Weise erfolgen?
    • Ist ein Herkunftsnachweis zu führen?
    • Besteht eine Anzeigepflicht?
  • Bienenseuche