Hummeln auf violetten Distelblüten

Ehrenamtlicher Naturschutz

Beispiele für Ehrenamtlichen Naturschutz

Die Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte von ehrenamtlichen Naturschutzvereinigungen sind in den Naturschutzgesetzen des Bundes und des Landes geregelt. Hierzu wird die Möglichkeiten zur Mitarbeit in Beiräten oder die Beteiligung bei verschiedenen Vorhaben gesetzlich festgelegt.

Fachbeirat Naturschutz

Der Fachbeirat für Naturschutz hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde zu beraten und zu unterstützen und das allgemeine Verständnis für die Belange des Naturschutzes zu fördern. Der Beirat seinerseits wird über alle wichtigen Planungen, Planfeststellungen, Verordnungen usw. informiert.

In der Stadt Pirmasens besteht der Beirat für Naturschutz derzeit aus 11 Fachleuten aus dem Bereich Naturschutz oder verwandten Disziplinen. Von den anerkannten Naturschutzverbände wurden 6 Vertreter in den Beirat berufen. Je ein Mitglied wurde von der Industrie- und Handelskammer sowie von der Landwirtschaftskammer benannt, weitere Mitglieder wurden auf Vorschlag der Stadtverwaltung ernannt. Die untere Naturschutzbehörde führt die Geschäfte des Beirates.

Naturschutzverbände

In Rheinland-Pfalz bestehen zur Zeit 10 anerkannte Naturschutzverbände denen Mitwirkungsrechte eingeräumt sind bei

  • Planfeststellungsverfahren
  • Bebauungsplanverfahren
  • bei Befreiungen von Verboten und Geboten, die zum Schutz von Flächen und Landschaftsbestandteilen erlassen wurden und beim
  • Erlass von Verordnungen.

Die Verbände können in Verfahren von der Naturschutzbehörde bzw. bei der Bauleitplanung vom Planungsträger beteiligt werden. Den anerkannten Verbänden räumt das Naturschutzrecht ein besonderes Klageverfahren ein bei Projekten in denen Belange des Naturschutzes betroffen sind.