Hummeln auf violetten Distelblüten

Naturschutz

Naturschutz und Landschaftspflege

Der Aufgabenbereich der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist innerhalb der Stadtverwaltung dem Garten- und Friedhofsamt zugeordnet. Die Untere Naturschutzbehörde ist die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege. Ihre Aufgabe besteht primär in der Umsetzung von Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes. Für den Bereich des Artenschutzes gehören EG-rechtliche und internationale Bestimmungen in den Aufgabenbereich der UNB.

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich aus dem §1 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem es heißt, dass Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen sind, dass 

  1. die biologische Vielfalt
  2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und         nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind

Begriffserklärungen aus dem Naturschutzrecht:

Naturschutzbeirat

geschützte Gebiete

Eingriffe in Natur und Landschaft

Artenschutz