Stadtansicht im Sommer bei blauem Himmel 

Jugend

Jugendamt

Die gesetzliche Arbeitsgrundlage des Jugendamtes ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Grundsätzlich orientiert sich die Jugendhilfe bei allen Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten am Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und dem Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Das Jugendamt trägt durch beratende, unterstützende und fördernde Hilfe zur Verwirklichung des Rechts und der Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder bei.


Wichtiger Hinweis:

Das Jugendamt der Stadt Pirmasens ist nur für Personen zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Pirmasens wohnen. Bewohner des umliegenden Landkreises Südwestpfalz wenden sich bitte an das Jugendamt des Landkreises Südwestpfalz (externer Link).


Allgemeiner Sozialdienst

Mehr

Jugendpflege

Mehr

Unterhaltsstelle

Mehr

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Mehr

Drogenberatung

Mehr

Jugendhilfe-ausschuss

Mehr

Jugendforum

Mehr

Jugendstadtrat

Mehr