Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Rechtsamt

Rechtsamt

Was sind die Aufgaben des Rechtsamtes? 

Das Rechtsamt hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen.

Eine wichtige Aufgabe liegt in der verwaltungsinternen Rechtsberatung. Das Rechtsamt berät die Verwaltungsspitze, alle städtischen Ämter, Abteilungen und Betriebe in rechtlichen Angelegenheiten. Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger darf hingegen aus gesetzlichen Gründen nicht geleistet werden.

Des Weiteren ist beim Rechtsamt der Stadtrechtsausschuss angesiedelt. Dieser entscheidet über Widersprüche der Bürgerinnen und Bürger gegen städtische Bescheide.

Das Rechtsamt vertritt darüber hinaus die Stadt Pirmasens und ihre Gesellschaften in gerichtlichen Verfahren und ist in Rechtsstreitigkeiten, in denen die Stadt involviert ist, federführend beteiligt.

Eine weitere Aufgabe liegt in der Betreuung aller städtischen Versicherungsangelegenheiten. Ebenso wickelt das Rechtsamt Schadensfälle ab, in denen durch ein Verschulden der Stadt Schäden entstanden sind oder Schadensersatzansprüche gegen diese erhoben werden.

Schließlich ist das Rechtsamt auch Ausbildungsstation für Rechtsreferendare.

Das Rechtsamt bereitet überdies die Wahl der Schöffen, ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sowie der Schiedspersonen vor.



Stadtrechtsausschuss

Der Stadtrechtsausschuss ist organisatorisch dem Rechtsamt der Stadtverwaltung Pirmasens angegliedert.

Der Stadtrechtsausschuss entscheidet als unabhängiges Gremium über Widersprüche von Bürgerinnen und Bürger gegen Verwaltungsakte der Stadtverwaltung Pirmasens, mit denen diese nicht einverstanden sind. Das Amt, welches den Verwaltungsakt erlassen hat, prüft zunächst, ob es die Einwendungen berücksichtigen und unter Umständen ändern oder aufheben kann (sog. Abhilfeverfahren). 

Kann nicht abgeholfen werden, wird der Widerspruch an den Stadtrechtsausschuss weiter geleitet und das Widerspruchsverfahren eröffnet. Der Stadtrechtausschuss verhandelt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung über den Widerspruch. Den Vorsitz des Stadtrechtsausschusses führt eine Volljuristin, ihr stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer/ Beisitzerinnen für die Entscheidung zur Seite. Erscheint der Bürger als Widerspruchsführer nicht, kann auch in seiner Abwesenheit entschieden werden. 

In Ausnahmefällen bedarf es keiner mündlichen Verhandlung des Stadtrechtsausschusses. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, dass der Rechtsausschuss durch den Vorsitzenden allein entscheidet. Die Entscheidung wird in einem Widerspruchsbescheid schriftlich abgefasst.

Ist die Bürgerin/ der Bürger mit der Entscheidung des Stadtrechtsausschusses nicht einverstanden, kann er hiergegen Klage einreichen.



Leistung im Bürgerservice

Keine Leistungen gefunden.


Schadensersatzansprüche  

Bei einem Schadensereignis, das durch die Stadt verschuldet wurde (z.B. durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht) und das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hat, kann der/die Geschädigte Antrag auf Leistung von Schadenersatz stellen. Die Stadt wickelt den Schaden über ihre Kommunale Haftpflichtversicherung ab.

Eine Entscheidung darüber, ob die Stadt den Schaden verschuldet hat und deshalb ersatzpflichtig ist, trifft die Versicherung.



Schöffenwahl 2023

Im Laufe des Jahres 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in Pirmasens Frauen und Männer, die am Amtsgericht Pirmasens und Landgericht Zweibrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Dazu muss die Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste aufstellen, die vom Stadtrat bis zur Jahresmitte beschlossen wird. Diese Vorschlagsliste enthält nach den gesetzlichen Vorgaben doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden von der Stadtverwaltung Bewerberinnen und Bewerber, die in Pirmasens wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete u.s.w.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie sind als sogenannte Schöffen ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung sowie gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – auch gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Sie sollen daher kommunikations- und dialogfähig sein.

Wer in Pirmasens wohnt und in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufgenommen werden möchte, findet ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste hier oder neben weiteren Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffenwahl.de .

Das Formular muss unterschrieben an die Stadtverwaltung gegeben werden. Weitere Informationen gibt es beim Rechtsamt auch telefonisch unter 06331/842304.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen richten ihre Bewerbung ebenfalls bis zum 31. März 2023 an das Amt für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung.

 


Sammlung der geltenden Gesetze

Hier können die wichtigsten Bundesgesetze, Landesgesetze und Satzungen kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden:



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