Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Rechtsamt

Rechtsamt

Was sind die Aufgaben des Rechtsamtes? 

Das Rechtsamt hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen.

Eine wichtige Aufgabe liegt in der verwaltungsinternen Rechtsberatung. Das Rechtsamt berät die Verwaltungsspitze, alle städtischen Ämter, Abteilungen und Betriebe in rechtlichen Angelegenheiten. Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger darf hingegen aus gesetzlichen Gründen nicht geleistet werden.

Des Weiteren ist beim Rechtsamt der Stadtrechtsausschuss angesiedelt. Dieser entscheidet über Widersprüche der Bürgerinnen und Bürger gegen städtische Bescheide.

Das Rechtsamt vertritt darüber hinaus die Stadt Pirmasens und ihre Gesellschaften in gerichtlichen Verfahren und ist in Rechtsstreitigkeiten, in denen die Stadt involviert ist, federführend beteiligt.

Eine weitere Aufgabe liegt in der Betreuung aller städtischen Versicherungsangelegenheiten. Ebenso wickelt das Rechtsamt Schadensfälle ab, in denen durch ein Verschulden der Stadt Schäden entstanden sind oder Schadensersatzansprüche gegen diese erhoben werden.

Schließlich ist das Rechtsamt auch Ausbildungsstation für Rechtsreferendare.

Das Rechtsamt bereitet überdies die Wahl der Schöffen, ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sowie der Schiedspersonen vor.


Stadtrechtsausschuss

Der Stadtrechtsausschuss ist organisatorisch dem Rechtsamt der Stadtverwaltung Pirmasens angegliedert.

Der Stadtrechtsausschuss entscheidet als unabhängiges Gremium über Widersprüche von Bürgerinnen und Bürger gegen Verwaltungsakte der Stadtverwaltung Pirmasens, mit denen diese nicht einverstanden sind. Das Amt, welches den Verwaltungsakt erlassen hat, prüft zunächst, ob es die Einwendungen berücksichtigen und unter Umständen ändern oder aufheben kann (sog. Abhilfeverfahren). 

Kann nicht abgeholfen werden, wird der Widerspruch an den Stadtrechtsausschuss weiter geleitet und das Widerspruchsverfahren eröffnet. Der Stadtrechtausschuss verhandelt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung über den Widerspruch. Den Vorsitz des Stadtrechtsausschusses führt eine Volljuristin, ihr stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer/ Beisitzerinnen für die Entscheidung zur Seite. Erscheint der Bürger als Widerspruchsführer nicht, kann auch in seiner Abwesenheit entschieden werden. 

In Ausnahmefällen bedarf es keiner mündlichen Verhandlung des Stadtrechtsausschusses. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, dass der Rechtsausschuss durch den Vorsitzenden allein entscheidet. Die Entscheidung wird in einem Widerspruchsbescheid schriftlich abgefasst.

Ist die Bürgerin/ der Bürger mit der Entscheidung des Stadtrechtsausschusses nicht einverstanden, kann er hiergegen Klage einreichen.


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Sammlung der geltenden Gesetze

Hier können die wichtigsten Bundesgesetze, Landesgesetze und Satzungen kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden:



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