Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Wahlhelfer / Wahlhelferin werden

Wahlhelfer/innen

Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen

Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind

  • die Überwachung der Wahlhandlung und
  • das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.

Wahlhelfer:innen werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 35 Euro ausgezahlt.

Voraussetzungen

Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in Pirmasens wohnen)

Hinweise

Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:

  • Eröffnung der Wahlhandlung
  • Stimmzettel ausgeben
  • Wahlhandlung überwachen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Bürger bei Fragen unterstützen
  • Stimmzettel auszählen
  • Erstellen der Wahlniederschrift
  • Feststellen des vorläufige Wahlergebnisses

Der Einsatz als Wahlhelfer:innen findet am Wahltag, den 09.06.2024, im jeweiligen Urnen- oder Briefwahlbezirk statt. Die Ergebnisfeststellung der Wahlen zum Stadtrat und der Ortsbeiräte werden am Montag, den 10.06.2024 ab 16 Uhr in den Gebäuden der Stadtverwaltung Pirmasens fortgesetzt.