Zu sehen sind Stammbücher
Eine Person hilft, das Kleid der Braut zu schließen
Zwei goldene Ringe liegen auf einem zarten Brautschleier

Standesamt

Standesamt

Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger. Ob Geburt, Eheschließung, Begründung von Lebenspartnerschaften bis hin zum Sterbefall führt der Weg zu uns.

Auch bei Konfessionswechsel oder Kirchenaustritt,  Namensänderungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke sprechen Sie uns gerne an.


Sie bekommen ein Baby?

Die Hand eines Neugeborenen umschließt den Finger eines Erwachsenen
  • Anmeldung eines Neugeborenen

    Wenn Sie im Krankenhaus Pirmasens entbinden melden Sie Ihr Kind bitte in der Krankenhausverwaltung an. Das Krankenhaus sendet uns die Geburtsanmeldung zur Beurkundung zu. In der Regel fallen für die Beurkundung beim Standesamt Gebühren in Höhe von 13 Euro an, welche für die Geburtsurkunde zu zahlen sind. Zur Beurkundung benötigen wir aber noch weitere Unterlagen von Ihnen. Welche das im Einzelfall sind, hängt ganz von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

    Sonderfälle:
    -mindestens ein Elternteil ist nicht deutscher Staatsangehöriger
    -Ihr Baby ist zuhause geboren worden
    -Sie sind noch verheiratet, aber Ihr Ehemann ist nicht der Vater des Kindes
    -Sie sind Spätaussiedler und haben noch keine Namenserklärung abgegeben

    Das Standesamt sendet Ihnen schnellst möglich ein Schreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen wir für die Beurkundung Ihres Kindes benötigen.

    Sofern alle Unterlagen im Original vorliegen, können Sie gerne einen Termin zur Beurkundung mit uns vereinbaren.


    Ihre Ansprechpartner/innen
    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Vor- und Nachname des Kindes

    Den Vornamen bestimmen Sie selbst. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Bedenken Sie bitte, dass Ihr Kind diesen Vornamen sein Leben lang tragen wird und wählen Sie daher den Vornamen sorgsam aus.

    Beim Familiennamen gilt (bei deutschen Staatsangehörigen): Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so wird dieser Ehename Familienname des Kindes.
    Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen getrennte Namen oder nicht miteinander verheiratet, haben jedoch gemeinsames Sorgerecht, dann bestimmen sie einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Diese Erklärung gilt dann automatisch für nachfolgend geborene gemeinsame Kinder.

    Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter. Bei anerkannter Vaterschaft kann die Mutter dem Kind jedoch den Namen des nicht sorgeberechtigten Vaters erteilen.
    Bei Eltern oder Elternteilen, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, können sich aus dem ausländischen Recht Besonderheiten in der Namensführung ergeben. Hier möchten wir Sie ebenfalls bitten, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

  • Eheliches Kind

    Sie sind miteinander verheiratet und deutsche Staatsangehörige.
    Bitte geben Sie das Stammbuch mit der Eheurkunde oder die DIN A 4 Eheurkunde im Original bei der Krankenhausanmeldung mit ab. Die Unterlagen werden per Bote dem Standesamt übergeben. Nach Beurkundung Ihres Neugeborenen erhalten Sie Ihre Urkunden selbstverständlich wieder zurück.

    Außerdem Ihre eigenen Geburtsurkunden (Bei Ehedatum vor dem 01.01.2020), wenn Sie selbst nicht in Pirmasens geboren sind.

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen Sie die Originalheiratsurkunde mit einer deutschen Übersetzung (bzw. eine mehrsprachige sog. internationale Heiratsurkunde). Es kann sein, dass Sie in diesem Fall weitere Unterlagen brauchen. Setzen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

  • Nichteheliches Kind

    Sie sind nicht miteinander verheiratet und deutsche Staatsangehörige.
    Zur Beurkundung Ihres Neugeborenen mit beiden Elternteilen benötigen wir zwingend eine Vaterschaftsanerkennung.

    Erkennt der Vater die Vaterschaft nicht an, muss die Mutter mit den Unterlagen (ohne Vaterschafts-anerkennung und Sorgeerklärung) alleine vorsprechen.
    Bei der Anerkennung der Vaterschaft haben Sie die Wahl zwischen dem Jugendamt Ihres Wohnsitzes und dem Standesamt. Beide Stellen sind zur Entgegennahme Ihrer Erklärung befugt.

    Die Begründung einer gemeinsamen Sorge (Sorgeerklärung) kann nur beim Jugendamt geschehen. Es empfiehlt sich, wenn Sie gemeinsame Sorge wünschen, beide Erklärungen beim Jugendamt vor Ihrem Termin beim Standesamt abzugeben.


Sie möchten heiraten ?

Hochzeitsschmuck an einem Oldtimer, im Hintergrund  eine Braut
  • Grundsätzliches

    Die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zu machen. Hierbei ist es gleich, ob Sie dort Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Die Eheschließung kann, wenn Sie das wünschen, bei jedem Standesamt in Deutschland vorgenommen werden. Das kostet etwas mehr, abhängig von den Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer, ist aber möglich.

    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautag erfolgen.

    Wir empfehlen für die Anmeldung der Eheschließung einen Zeitraum von 4 Monaten bis 1 Monat vor dem gewünschten Termin


    Trauungen finden an jedem

    Mittwoch und Freitag

    sowie

    am 2. Samstag im Monat, vormittags zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr (letzter Termin) statt.


    Als Trauorte können Sie zwischen dem Landgrafensaal im Alten Rathaus in der Fußgängerzone und dem Trauzimmer des Forum Alte Post wählen.

  • Anmeldung der Eheschließung

    Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen wir mehrere Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie hierzu das beiliegende Informationsblatt aus und senden es unterschrieben an das Standesamt zurück.

    Nach kurzer Prüfung erhalten Sie dann ein Schreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen.

    Sofern alle Unterlagen im Original vorliegen, können Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren.

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung grundsätzlich durch gemeinsam stattfinden sollte, sofern ein/e Partner/in die Eheschließung alleine anmelden möchte, benötigt er/sie eine entsprechende Vollmacht.

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  • Welche Kosten kommen auf Sie zu?

    Anmeldegebühr:              52,00 €
                                                88,00 € (mit Auslandsbeteiligung)        

    Befreiungsverfahren:      Die Kosten werden vom Oberlandesgericht festgesetzt                

    Stammbuch                      18,00 € bis 35,00 €

    Eheurkunde                      13,00 €           

    Porto                                    6,10 €                                      

    Eheschließung                                                              
    Büroräume                              32,00 €                                        
    Landgrafensaal                       75,00 €                                                 
    Alte Post                                   100,00 € (zzgl. Raummiete)                   
    Samstags Landgrafensaal     125,00 €                                                
    Samstags Alte Post                 150,00 € (zzgl. Raummiete)                     


  • Dolmetscher

    Ist mindestens einer der Brautleute oder der Trauzeugen der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig, muss zur Anmeldung der Eheschließung und zur Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher mitgebracht werden. Eine Liste der Dolmetscher ist bei uns erhältlich, beauftragen und bezahlen müssen Sie den Dolmetscher selbst. Die Entscheidung, ob ein Dolmetscher notwendig ist oder nicht, trifft der Standesbeamte.

  • Stammbuch, Ringe, Trauzeugen

    Stammbuch, Ringe, Trauzeugen sind keine Pflicht um zu heiraten.
    Wenn Sie es aber wünschen, dürfen Sie Trauzeugen mitbringen, Ringe tauschen und ein Stammbuch erwerben. Stammbuch dient nur zum Sammeln Ihrer Urkunden.
    Stammbücher gibt es bei uns zum Preis von 18,00 -35,00 Euro, eine entsprechende Auswahl Büchern haben wir immer vorrätig.
    Ringe der Trauring kommt aus dem kirchlichen Bereich und soll die Unendlichkeit der Liebe und damit auch der Ehe symbolisieren. Selbstverständlich ist auch bei der standesamtlichen Trauung ein Ringtausch möglich. Also wer möchte, muss nur seine Ringe mitbringen. Ein Ringkissen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Trauzeugen Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben. Sie können jedoch gerne einen oder (maximal) zwei Trauzeugen mitbringen. Achten Sie bitte darauf, dass die Trauzeugen ihren Personalausweis, Reisepass bzw. Lichtbildausweis dabei haben. Sollte einer der Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, muss ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Melden Sie Ihre Trauzeugen bitte spätestens 3 Tage vor der Eheschließung beim Standesamt an.

Anforderung von Urkunden / Online Services

Zu sehen ist eine alte Anforderung einer Geburtsurkunde


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Ihre AnsprechpartnerInnen:

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