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Kindertagespflege

kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte Betreuungsform, familiennah und zeitlich flexibel am Bedarf der Eltern orientiert. Aus diesem Grund ist sie besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten eine angepasste Kinderbetreuung benötigen.

Bei dieser Betreuungsform können bis zu fünf fremde Kinder im Haushalt der Tagesmutter zeitlich flexibel betreut werden, während Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind und deshalb die Betreuung nicht selbst übernehmen können.


Zielgruppe:

Betreut werden Kinder von Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr


Voraussetzungen für die Nutzung:

Insbesondere kann diese Betreuungsform genutzt werden, wenn andere Betreuungsangebote nicht ausreichend vorhanden sind.


Tagespflege ist erlaubnispflichtig, wenn fremde Kinder

  • außerhalb des elterlichen Haushaltes
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • für länger als drei Monat

betreut werden.


Die Tagespflege kann von betroffen Eltern beim Amt für Jugend und Soziales beantragt werden. Das Jugendamt unterstützt Sie bei Fragen und Antragsstellung.

Kontakt

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