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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Stadt Pirmasens

Die Kommunen sind nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dafür zuständig, langfristige Strategien zur Lärmminderung zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang ist es vorgesehen, Lärmaktionspläne zu erstellen, um Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung in hochbelasteten Gebieten zu entwickeln. Aufgrund dessen hat die Stadtverwaltung Pirmasens die bestehenden Lärmbelastungen in Pirmasens kartiert und anhand dessen potentielle Problembereiche lokalisiert. Auf Grundlage dieser Analyseergebnisse wurden Maßnahmen formuliert, welche den zunehmenden Lärmbelastungen entgegenwirken sollen.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 11.02.2019 den Entwurf des Lärmaktionsplans und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47d Abs.3 BImSchG. Diese erfolgte im Zeitraum vom 25.02.2019 bis einschließlich zum 29.03.2019. Hierbei wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans im Foyer des Bauamts ausgelegt und auf der städtischen Homepage eingestellt. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Pirmasens hat am 15.11.2021 den Lärmaktionsplan beschlossen. Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird der Lärmaktionsplan sowie die Kurzfassung veröffentlicht.


Lärmaktionsplan der Stadt Pirmasens (Textlicher Teil) (1,29MB)

Lärmaktionsplan Übersichtskarte (Plan) (1,07MB)

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