Teilausschnitt-FNP

 

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (kurz: FNP) wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Als solcher bildet er den Rahmen für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes. Seine Aufgabe ist es, die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung entsprechend der voraussehbaren Bedürfnisse in den Grundzügen darzustellen.

Die Darstellungen des Plans zeigen beispielsweise auf, wo in Zukunft Flächen für die Bebauung vorgesehen sind, mit welcher Nutzung sie belegt werden sollen und welche Flächen der Landwirtschaft, dem Wald oder Natur und Landschaft vorbehalten werden sollen. Dabei hat der Flächennutzungsplan die übergeordneten Ziele der Raumordnung zu beachten und eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen und Planungen zu integrieren.

Der Flächennutzungsplan wird vom Stadtrat beschlossen und durch die Obere Landesplanungsbehörde (SGD Süd in Neustadt) genehmigt. Gegenüber Privaten entfaltet der Plan grundsätzlich keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Er ist jedoch behördenverbindlich und bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet werden.

Flächennutzungsplan 2020                  

Flächennutzungsplan                                                        Plan; Begründung; Umweltbericht; Zusammenfassende Erklärung

 

Änderungen und Teilfortschreibungen

1. Teilfortschreibung FNP für den Bereich „Im Stockwald“ (Gemarkung Winzeln)                                       im Verfahren

2. Teilfortschreibung FNP für den Bereich „Solarpark Ohmbach“                          Plan; Begründung mit Umweltbericht

 

 

Auskünfte zu den Planinhalten erteilt die Stadtplanung:

stadtplanung@pirmasens,de oder Tel: 06331 84-2425