Sachgebietsleitung:
- Gewerbesteuer
Seitens des Finanzamts wird der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Im Grundlagenbescheid (Mess- oder Zerlegungsbescheid), den das Finanzamt versendet, ist ein Messbetrag/Zerlegungsanteil aufgeführt. Dieser Betrag wird mit dem städtischen Hebesatz multipliziert und im Gewerbesteuerbescheid bekanntgegeben.
Keine Mitarbeiter gefunden. - Grundsteuer
Der Grundsteuermessbescheid wird vom Finanzamt anhand des Grundstückswerts erstellt und der Grundsteuermessbetrag festgelegt. Dieser wird der Stadt Pirmasens mitgeteilt und mit dem jew. Hebesatz multipliziert. Dies ergibt die Jahresgrundsteuer. Der Grundsteuerbescheid wird von der Gemeinde erstellt. Das Grundsteueraufkommen steht der Gemeinde zu.
Bei Eigentümerwechsel erfolgt die Fortschreibung auf den neuen Eigentümer erst zum Beginn des Kalenderjahres, das auf die Grundbuchänderung folgt (§ 22 Abs. 4 Bewertungsgesetz), d.h. , der Alteigentümer bleibt zunächst Grundsteuerschuldner. Daher sollte bereits beim Notartermin vereinbart werden, wer bis zur Neuzurechnung des Grundstücks die Grundsteuer zahlt.
Keine Mitarbeiter gefunden. - Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
Die jeweiligen Vergnügungssteuersätze können der Haushaltssatzung entnommen werden.
Keine Mitarbeiter gefunden.- Vergnügungssteuererklärung
- Anlage Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
- Anlage Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
- Anlage Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten
- Anlage Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten
- Sepa-Lastschriftmandat
- Haushaltssatzung der Stadt Pirmasens
- Jagdsteuer
Die Steuer beträgt 20 % der jeweiligen Jahresjagdpacht.
Keine Mitarbeiter gefunden. - Umsatzbesteuerung KommunenKeine Mitarbeiter gefunden.
- Stundungen/Ratenzahlungen städtischer ForderungenKeine Mitarbeiter gefunden.