Hummeln auf violetten Distelblüten

Geschützte Gebiete

Geschützte Gebiete

Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Schutzgebietskonzept)

Wertvolle, seltene oder besondere Bereiche in Natur und Landschaft können nach Naturschutzrecht unter Schutz gestellt werden. Folgende Schutzkategorien existieren derzeit im Bundesnaturschutzgesetz

  • (NP) Naturpark (§27 BNatSchG)
  • (NLP) Naionalpark (§24 BNatSchG)
  • (NSG) Naturschutzgebiet (§23 BNatSchG)
  • (LSG) Landschaftsschutzgebiet (§26 BNatSchG)
  • (GLB) Geschützter Landschaftsbestandteil  (§29 BNatSchG) oder
  • (ND) Naturdenkmal (§28 BNatSchG)
  • Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG)

Neben den nationalen Schutzgebieten existieren noch Schutzgebiete die auf der Grundlage europäischer Richtlinien von den Bundesländern im Rahmen des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" ausgewiesen wurden. Deren Ausweisung erfolgt auf der Grundlage naturschutzfachlicher Kriterien, nach zu schützenden Tier- und Pflanzenarten.

Für viele Schutzgebiete gelten Verbote für bestimmte Vorhaben und Handlungen für diese gelten besondere Genehmigungsvorbehalte. Schutzgebietsverordnungen beinhalten hierzu entsprechende Vorgaben. Bei Verstößen in Naturschutzgebieten kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
Für die Schutzgebiete und Objekte besteht eine Kennzeichnungspflicht. Die Rechtsverordnungen einschließlich der dazugehörigen Karten werden ortsüblich, sowie im Internet bekannt gemacht und können darüber hinaus bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingesehen werden.

In Pirmasens gibt es folgende Schutzgebietskategorien: