Personenverkehr
Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen bedarf es einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Antragsteller
- die finanzielle Leistungsfähigkeit eines etwaigen Personenbeförderungsunternehmens,
- seine persönliche Zuverlässigkeit zur Führung eines derartigen Unternehmens sowie
- die Sach- und Fachkunde für den Personenbeförderungsunternehmer
nachweisen.
Die jeweiligen Fahrer müssen über eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (weitere Informationen siehe Fahrerlaubnisse bzw. Führerscheine) verfügen.
Die jeweiligen Fahrer müssen über eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (weitere Informationen siehe Fahrerlaubnisse bzw. Führerscheine) verfügen.