Fehrbach-Bebauungsplan

 

Aktive Stadtzentren

Lebendige zentren

Gebiet LZ-I Zentrale Innenstadt

Schlossplatz mit Schlossbrunnen- und treppe

Das Fördergebiet LZ-I Zentrale Innenstadt ist ein Teilgebiet der Innenstadt das vom Land Rheinland-Pfalz in die Städtebauförderung des Programms "Lebendige Zentren" aufgenommen wurde. Planungsziel ist die Reaktivierung von Immobilienpotentialen und die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs. Dabei spielen private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine besondere Rolle. 

 


Lageplan mit beschlossener Abgrenzung

Fördergebiet LZ-I Zentrale Innenstadt (9098 KB)


Modernisierungsrichtlinien

Modernisierungsrichtlinien LZ-I Zentrale Innenstadt (1169 KB)


Formulare zur privaten Gebäude Modernisierung

Link zum Download-Bereich


Zugehöriges Sanierungsgebiet

SAN20-B7 Zentrale Innenstadt


Fördervoraussetzungen

  1. Das Gebäude/ Grundstück liegt im Fördergebiet / Sanierungsgebiet „LZ-I Zentrale Innenstadt“, „SZ-2 Horeb“, „SZ-1 Winzler Viertel“ und wurde als modernisierungs- bzw. instandsetzungsbedürftig anerkannt.
  2. Art und Umfang der Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung entsprechen den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und sind mit der Stadt Pirmasens abgestimmt und mit einer Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen.
  3. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind in Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswerts und der Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich vertretbar.
  4. Mit der Umsetzung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurde noch nicht begonnen.
  5. Es handelt sich um eine umfassende Modernisierung und Instandsetzung. Diese muss aus verschiedenen Gewerken bestehen, z. B. energetische Sanierung, Fassaden- oder Dacherneuerung, Innenausbau oder Maßnahmen für barrierefreies Wohnen.
  6. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt nach der Modernisierung und Instandsetzung mindestens 30 Jahre.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung umfasst im Städtebaufördergebiet eine Kostenerstattung für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Fördergebiet. Diese erfolgt in Form eines pauschalisierten Kostenerstattungsbetrags. Die Höhe beläuft sich auf maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch gedeckelt auf höchstens 30.000 €.

Im Sanierungsgebiet kann darüber hinaus eine erhöhte steuerliche Abschreibung gem. § § 7h, 10f und 11a EStG über zwölf bzw. zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Dafür wird nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der für diesen Zweck verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Auskünfte erteilt die Stadtplanung

Tel. 06331 84-2425

stadtplanung@pirmasens.de