Hummeln auf violetten Distelblüten

Über die kommunale Wärmeplanung

Sie beruht auf einem neuen Gesetz, das seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dieses Gesetz heißt „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) und soll helfen, die Wärmeversorgung in Städten besser zu planen. Ziel ist es, Energie einzusparen, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern.

 

Der Wärmeplan enthält Empfehlungen für verschiedene Gebietstypen und Energiequellen, aber keine Pflichten für die Gebäudeeigentümer. Er ist somit ein strategischer und kein Umsetzungsplan.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist in vier Hauptphasen eingeteilt:

Bestandsanalyse

  • Zuerst werden die bestehenden Wärmeversorgungssysteme und Energiequellen (zum Beispiel Gas, Öl, Fernwärme) sowie der Energieverbrauch im gesamten Stadtgebiet geprüft.

Potenzialanalyse

  • Analyse der Potenziale von erneuerbaren Energien, wie etwa Solarenergie oder unvermeidbare Abwärme im Stadtgebiet Pirmasens.

Zielszenario

  • Die Wärmeplanung legt klare Ziele fest, wie die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung bis zu den Zieljahren schrittweise erfolgen können.

Umsetzungsstrategie

  • Um die definierten Ziele zu erreichen, werden konkrete Maßnahmen entwickelt, etwas der Ausbau von Fernwärmenetzen, die Nutzung von Abwärme oder der Einsatz von anderen erneuerbaren Energien. 


Das Gesetz verpflichtet die Kommunen außerdem, regelmäßig Zwischenergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung vorzulegen. Dies soll eine langfristige Planungssicherheit für alle Bürger sowie für die in der Stadt Pirmasens handelnden Akteure wie Handwerk, Gewerbe, Handel und Industrie gewährleisten.


Weitere Informationen finden Sie unter:

BMWSB – Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ)