Busfahrstreifen am Busbahnhof

Schülerbeförderung

Schülerbeförderung 

Wichtige Information zur Übernahme von Schülerfahrkosten für das Schuljahr 2023/2024

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule wurde ab 01.05.23 das Deutschlandticket eingeführt. Damit haben sich auch die Tarifbedingungen geändert. Das Deutschlandticket für das auslaufende Schuljahr 2022/23 gilt nur bis zum 31.07.23.

Der Schulträger Stadt Pirmasens ist nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu der Schule zu sorgen, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Diese Aufgabe wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt. Die Stadt Pirmasens muss daher für das neue Schuljahr 2023/24, das am 04.09.23 beginnt, das Deutschlandticket bereitstellen. Dies betrifft jedoch nicht die diesjährige Sommerferienzeit im Monat August 2023. Entgegen der bisherigen Möglichkeit beim Verkehrsverbundticket, darf das Deutschlandticket im August 2023 nicht mehr kostenfrei von Seiten der Stadt Pirmasens zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschaffung des Deutschlandtickets für diesen Zeitraum, in dem kein Schulbetrieb stattfindet, wäre eine freiwillige Ausgabe der Stadt Pirmasens, was unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig ist. Falls die Schülerinnen und Schüler im August 2023 die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie sich eigenständig ein Deutschlandticket bestellen und selbst wieder kündigen. Diese Bestellung müsste bis zum 10.07.23 bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) oder den örtlichen Verkehrsträgern vorgenommen werden. Ein Lichtbild ist nicht mehr erforderlich. Die Kündigung zum 30.08.23 muss bis spätestens 10.08.23 erfolgen, sollte aber zweckmäßigerweise bereits bei der Bestellung abgegeben werden.

Wir bitten um Verständnis für diesen Sachverhalt, können jedoch aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Pirmasens und der Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit Steuergeldern nicht anders verfahren.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Schulverwaltungsamt Pirmasens

  • Grundschulen 

    Die kreisfreie Stadt Pirmasens übernimmt gemäß §69 Schulgesetz sowie der Satzung über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Klassenstufen 1-4 der Förderschulen die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden Fahrkosten übernommen, wenn der Schulweg länger als 2 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

    Der Antrag ist bei der Schule zu stellen. Über den Antrag entscheidet das Schulverwaltungsamt.

    Der Antrag ist für die Dauer des gesamten Schulbesuchs in der Regel nur einmal zu stellen. Er ist neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrunde liegenden Umständen geändert haben (z.B. Bei einem Wechsel der Schule oder der Wohnung).

  • Sekundarstufe I

    Die kreisfreie Stadt Pirmasens übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz sowie der Satzung über die Schülerbeförderung und der Beförderungsrichtlinien für Schülerinnen und Schüler der Realschulen plus, der  Gymnasien und Förderschulen der Klassenstufen 5-10 sowie der vergleichbaren Bildungsgänge der BBS (BVJ, BFI und BFII) die notwendigen Beförderungskosten zur Schule. Hierbei werden Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

    Der Antrag ist bei der Schule zu stellen. Über den Antrag entscheidet das Schulverwaltungsamt. Der Antrag ist bei den Realschulen plus, den Gymnasien und den Förderschulen für die Dauer des gesamten Schulbesuchs in der Regel nur einmal zu stellen. Bei den Schülerinnen und Schüler der BBS muss jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.   Er ist ebenfalls neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrunde liegenden Umstände geändert haben (z.B. bei einem Wechsel der Schule oder der Wohnung).

  • Sekundarstufe II

    Die kreisfreie Stadt Pirmasens übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz sowie der Satzung über die Schülerbeförderung und der Beförderungsrichtlinien für Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrkosten zur Schule:

    ● Klassenstufen 11-13 der allgemeinbildenden Gymnasien

    ● Klassenstufen 11-13 des beruflichen Gymnasiums

    ● Klassenstufen 11-12 der Fachoberschule

    Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist und das maßgebliche Einkommen der Personensorgeberechtigten (bei minderjährigen Schülern) bzw. das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern (bei volljährigen Schülern) zusammen mit eventuell eigenem Einkommen des Schülers, bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

    Die Personensorgeberechtigten bzw. die Schüler tragen einen Eigenanteil pro Schuljahr von zurzeit 320, 00 € an den Fahrkosten (zahlbar in 10 Raten). Der Eigenanteil ist nur für höchstens zwei Schüler einer Familie zu zahlen.

    Der Antrag ist bei der Schule zu stellen. Über den Antrag entscheidet das Schulverwaltungsamt. Der Antrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden. Ebenfalls ist er neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrunde liegenden Umstände geändert haben (z.B. bei einem Wechsel der Schule oder der Wohnung).

  • Anträge

  • Rechtliche Grundlagen 

    Satzung der Stadt Pirmasens über die Schülerbeförderung vom 15.04.2019

    §69 Schulgesetz (Schülerbeförderung)                                                                                                                                       

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