Die Betreuungsbehörde hat die Aufgabe, Betreuer auf deren Wunsch hin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie muss das Betreuungsgericht bei seiner Ermittlungs- und Aufklärungstätigkeit unterstützen und kann dort auch die Anordnung einer Betreuung anregen. Weiterhin informiert und berät sie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und vermittelt "andere Hilfen" gemäß § 4 Betreuungsbehördengesetz.
Bei den Betreuungsbehörden können Sie gegen eine Gebühr von 10 Euro ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.
Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten sind abrufbar über die Homepage des Justizministeriums Rheinland-Pfalz: https://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/ oder über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucher für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6425014
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an betreuungen@pirmasens.de oder sozialamt@pirmasens.de.
Beratung erhalten Sie auch bei diesen Stellen:
Betreuungsverein der AWO
Stadt Pirmasens e.V.
Zweibrücker Str. 3-5
66953 Pirmasens
Tel.: 06331 21602-11
Fax: 06331 21602-19
Amtsgericht Pirmasens
-Betreuungsgericht-
Bahnhofstr. 22 - 26
66953 Pirmasens
Tel.: 06331 871-220
Fax: 06331 871-241
SKFM Betreuungsverein für die Stadt Pirmasens e.V.
Klosterstraße 9a
66953 Pirmasens
Tel.: 144470-10
Fax: 144470-99