Stadtansicht im Sommer bei blauem Himmel 

Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde hat die Aufgabe, Betreuer auf deren Wunsch hin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. 

Sie muss das Betreuungsgericht bei seiner Ermittlungs- und Aufklärungstätigkeit unterstützen und kann dort auch die Anordnung einer Betreuung anregen. Weiterhin informiert und berät sie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und vermittelt "andere Hilfen" gemäß § 4 Betreuungsbehördengesetz.

Keine Leistungen gefunden.

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten sind abrufbar über die Homepage des Justizministeriums Rheinland-Pfalz: https://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/ oder über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucher für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6425014

Bei den Betreuungsbehörden können Sie gegen eine Gebühr von 10 Euro ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.


Beratung erhalten Sie auch bei diesen Stellen: