Gastronomische Einrichtungen, wie Restaurants, Bars, Kneipen etc. sind geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf sind erlaubt.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes wie, Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Wohnmobilstellplätze etc. sind geschlossen. Sie können bei Bedarf ausschließlich für den nicht touristischen Reiseverkehr unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen.