- Allgemeine Informationen
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit - unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
- Unentgeltliche Ausleihe
Für die unentgeltliche Ausleihe muss ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden, diesen erhalten Sie in der Schule oder unter dem Punkt Formulare.
Dieser Antrag ist einkommensabhängig.
Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt
der Eltern* eines Elternteils ein Kind 26.500 € 22.750 € zwei Kinder 30.250 € 26.500 € drei Kinder 34.000 € 30.250 € vier Kinder 37.750 € 34.000 € * oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt
Über den Antrag entscheidet das Schulverwaltungsamt.
Der Antrag muss bei der jeweiligen Schule mit den Einkommensnachweisen vollständig abgegeben werden. - Ausleihe gegen EntgeltKeine Themen/Leistungen gefunden.
Die Personensorgeberechtigten können Schulbücher gegen Entgelt ausleihen. Arbeitshefte und ergänzende Druckschriften sowie Bücher, die mehr als drei Schuljahre verwendet werden, müssen auf eigene Kosten beschafft werden. Ausführliche Informationen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe gibt es zusätzlich im Internetportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz. Eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe ist freiwillig und nur über eine rechtzeitige Anmeldung in Verbindung mit einer verbindlichen Bestellung der Bücher im Elternportal möglich. Die reine Freischaltung im Elternportal löst noch keine Bestellung aus.
- Formulare
Den Antrag für die unentgeltliche Schulbuchausleihe finden Sie hier:
- Fragen und Antworten
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