Bauämter Pirmasens Haupteingang in der Teichstraße
Gebäude Hochbau/Bauordnung aus einer seitlichen Perspektive 
Gebäude Hochbau/Bauordnung aus der Sicht von der Bahnhofstraße 

Bauordnung

Bauordnung

Luftbild des Stadtkerns Pirmasens 

Eine zukunftsorientierte, gesunde und nachhaltige städtebauliche Entwicklung, ist ein besonders wichtiger Aspekt für jede Kommune. Damit diese unverzichtbare und bewusst angestrebte Entwicklung auch in der realen Wirklichkeit erfolgt und  erfolgen kann, ist die „Bauordnung“  eine unentbehrliche wichtige Institution für die Kommunen in diesem Bereich, auch für die Stadt Pirmasens.

Die Tätigkeit der Bauordnung  bzw. Bauaufsichtsbehörde ist eine Auftragsangelegenheit des Landes Rheinland-Pfalz, das heißt die Stadt Pirmasens etabliert und unterhält die untere Bauaufsichtsbehörde im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz, da in der Bundesrepublik Deutschland das Baurecht eine reine Ländersache ist.
Die Struktur der Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz ist in drei Stufen gegliedert, in eine untere Bauaufsichtsbehörde,  eine obere Bauaufsichtsbehörde und eine oberste Bauaufsichtsbehörde. Die untere Bauaufsichtsbehörde, ist auf der kommunalen Ebene angeordnet, dazu gehört auch die Bauordnung der Stadt Pirmasens. Die Funktion der oberen Bauaufsichtsbehörde ist, für den Bereich der Pfalz, bei der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) in Neustadt angeordnet und die oberste Bauaufsichtsbehörde ist in einer Abteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz etabliert.

Genehmigung von Bauprojekten

Um eine geordnete, zukunftsorientierte und nachhaltige bauliche Entwicklung der Dörfer und Städte überhaupt gewährleisten zu können, unterliegen die meisten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht, die es ermöglicht die Einhaltung dieser Entwicklungsziele und der geltenden Rechtnormen zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung im Rahmen der Baugenehmigung, werden natürlich auch die Einhaltung der planungsrechtlichen Vorgaben wie z.B. Bebauungspläne für die Stadtentwicklung grundlegend durch die untere Bauaufsichtsbehörde, die Bauordnung, mit berücksichtigt.

Beratung

Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlage sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die baurechtlichen und sonstigen öffentlichen-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden; sie haben zu diesem Zweck nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben die unteren Bauaufsichtsbehörden die verantwortlichen Personen wie z.B. die Bauherrin und den Bauherrn entsprechend zu beraten.

Es ist mit die wichtigste Aufgabe und das Bestreben der Bauordnung, allen Bauherren, ob privaten, gewerblichen, wie auch öffentlichen Bauherren, für die von Ihnen beabsichtigten Bauvorhaben, die erforderliche bauliche Genehmigung zu erteilen. Dies kann natürlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfolgen, damit eine sichere, zukunftsorientierte, gesunde und nachhaltige Weiterentwicklung der Bausubstanz innerhalb der Kommunen erfolgen kann. Die Bauaufsicht wacht darüber, dass die angestrebten Bauprojekte, ganz speziell an dem für sie vorgesehene Standort, den Vorgaben z. B.  von Flächennutzungsplan, Bebauungsplan der Landesbauordnung usw. entsprechen bzw. dass sich Vorhaben in die nähere, im Zusammenhang stehende, bebaute Ortslage verträglich einfügen. Und dass natürlich auch die äußere und innere Struktur der Gebäude, die erforderlichen Sicherheitsstandards aufweist, so dass für Personen ein sicherer Aufenthalt und eine sichere Nutzung in den Gebäuden uneingeschränkt zu gewährleisten ist. Was  auch bedeutet, dass bei nicht auszuschließenden Störfällen eine sichere Rettung aus den Gebäuden möglich ist.

Gefahrenabwehr, Bauschäden

Die Stadt Pirmasens hat durch den Strukturwandel in der Schuhindustrie einen starken Rückgang der Bevölkerungszahlen erleiden müssen. Was für den Rückgang der Bevölkerungszahlen gilt, gilt natürlich in ähnlichem Maße für den Rückgang der Nutzung und Unterhaltung der vorhandenen Bausubstanz innerhalb des Stadtgebietes, die nach wie vor für eine größere Bevölkerungszahl ausgelegt und vorhanden ist.  In der Folge kommt es natürlich zu kontinuierlichen Verschlechterungen an der bestehenden Bausubstanz, die zu Bauschäden und dann auch zu gefahrdrohenden Zuständen führt. Eine zunehmende, vordringliche Aufgabe für die Bauordnung, diese Gefahren abzuwehren und durch ihr Einschreiten die öffentliche Sicherheit und Ordnung im baulichen Bereich innerhalb der Stadt Pirmasens zu gewährleisten. Dies trifft natürlich insbesondere finanzschwache Kommunen besonders stark, die durch eine chronische Unterfinanzierung durch Bund und Länder, nicht in der Lage sind, durch aktive Maßnahmen unmittelbar in wirksamen Umfang solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, um die Würde unserer Städte in diesen Bereich dauerhaft gewährleisten zu können. 

Luftbild über dem Bereich Rheinberger 

Das Amt Hochbau – Bauordnung wirkt jeden Tag aktiv und engagiert mit, dass die Bausubstanz in der Stadt Pirmasens, zukunftsorientiert und nachhaltig verändert und erneuert werden kann, damit im Rahmen der gelten Gesetze und Rechtsnormen, in allen baulichen Bereichen gesunde Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse bestehen und weiter verbessert werden, als unverzichtbare Grundlage für die wirtschaftliche, bildungsorientierte, soziale und kulturelle Weiterentwicklung der Stadt Pirmasens (im Ganzen).


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