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Bauordnung
Bauordnung

© Stadt Pirmasens / Amt 61
Eine zukunftsorientierte, gesunde und nachhaltige städtebauliche Entwicklung, ist ein besonders wichtiger Aspekt für jede Kommune. Damit diese unverzichtbare und bewusst angestrebte Entwicklung auch in der realen Wirklichkeit erfolgt und erfolgen kann, ist die „Bauordnung“ eine unentbehrliche wichtige Institution für die Kommunen in diesem Bereich, auch für die Stadt Pirmasens.
Die Tätigkeit der Bauordnung bzw. Bauaufsichtsbehörde ist eine Auftragsangelegenheit des Landes Rheinland-Pfalz, das heißt die Stadt Pirmasens etabliert und unterhält die untere Bauaufsichtsbehörde im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz, da in der Bundesrepublik Deutschland das Baurecht eine reine Ländersache ist.
Die Struktur der Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz ist in drei Stufen gegliedert, in eine untere Bauaufsichtsbehörde, eine obere Bauaufsichtsbehörde und eine oberste Bauaufsichtsbehörde. Die untere Bauaufsichtsbehörde, ist auf der kommunalen Ebene angeordnet, dazu gehört auch die Bauordnung der Stadt Pirmasens. Die Funktion der oberen Bauaufsichtsbehörde ist, für den Bereich der Pfalz, bei der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) in Neustadt angeordnet und die oberste Bauaufsichtsbehörde ist in einer Abteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz etabliert.
Genehmigung von Bauprojekten
Um eine geordnete, zukunftsorientierte und nachhaltige bauliche Entwicklung der Dörfer und Städte überhaupt gewährleisten zu können, unterliegen die meisten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht, die es ermöglicht die Einhaltung dieser Entwicklungsziele und der geltenden Rechtnormen zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung im Rahmen der Baugenehmigung, werden natürlich auch die Einhaltung der planungsrechtlichen Vorgaben wie z.B. Bebauungspläne für die Stadtentwicklung grundlegend durch die untere Bauaufsichtsbehörde, die Bauordnung, mit berücksichtigt.
Beratung
Die Bauaufsichtsbehörden sind dafür zuständig, dass beim Bau, der Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von Gebäuden und anderen Anlagen alle baurechtlichen und öffentlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie treffen die notwendigen Maßnahmen, um dies sicherzustellen. Außerdem beraten sie die verantwortlichen Personen, wie zum Beispiel die Bauherrin oder den Bauherrn.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Bauordnung ist es, allen Bauherren – egal ob privat, gewerblich oder öffentlich – die erforderliche Genehmigung für ihre Bauvorhaben zu erteilen. Das geschieht natürlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze, um eine sichere, gesunde und nachhaltige Entwicklung der Gebäude in den Kommunen zu gewährleisten. Die Bauaufsicht sorgt dafür, dass die geplanten Bauprojekte an ihrem vorgesehenen Standort den Vorgaben, wie dem Flächennutzungsplan oder dem Bebauungsplan, entsprechen. Außerdem müssen die Vorhaben gut in die bestehende Umgebung passen. Es ist wichtig, dass die Gebäude sowohl außen als auch innen sicher sind, damit die Menschen dort unbesorgt wohnen und arbeiten können. Das bedeutet auch, dass im Falle eines Notfalls eine sichere Evakuierung aus den Gebäuden möglich ist.
Gefahrenabwehr, Bauschäden
Die Stadt Pirmasens hat durch den Strukturwandel in der Schuhindustrie einen starken Rückgang der Bevölkerungszahlen erleiden müssen. Was für den Rückgang der Bevölkerungszahlen gilt, gilt natürlich in ähnlichem Maße für den Rückgang der Nutzung und Unterhaltung der vorhandenen Bausubstanz innerhalb des Stadtgebietes, die nach wie vor für eine größere Bevölkerungszahl ausgelegt und vorhanden ist. In der Folge kommt es natürlich zu kontinuierlichen Verschlechterungen an der bestehenden Bausubstanz, die zu Bauschäden und dann auch zu gefahrdrohenden Zuständen führt. Eine zunehmende, vordringliche Aufgabe für die Bauordnung, diese Gefahren abzuwehren und durch ihr Einschreiten die öffentliche Sicherheit und Ordnung im baulichen Bereich innerhalb der Stadt Pirmasens zu gewährleisten. Dies trifft natürlich insbesondere finanzschwache Kommunen besonders stark, die durch eine chronische Unterfinanzierung durch Bund und Länder, nicht in der Lage sind, durch aktive Maßnahmen unmittelbar in wirksamen Umfang solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, um die Würde unserer Städte in diesen Bereich dauerhaft gewährleisten zu können.

© Stadt Pirmasens / Amt 61
Das Amt Hochbau – Bauordnung wirkt jeden Tag aktiv und engagiert mit, dass die Bausubstanz in der Stadt Pirmasens, zukunftsorientiert und nachhaltig verändert und erneuert werden kann, damit im Rahmen der gelten Gesetze und Rechtsnormen, in allen baulichen Bereichen gesunde Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse bestehen und weiter verbessert werden, als unverzichtbare Grundlage für die wirtschaftliche, bildungsorientierte, soziale und kulturelle Weiterentwicklung der Stadt Pirmasens (im Ganzen).
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