Bauämter Pirmasens Haupteingang in der Teichstraße

Bauordnung

Bauordnung


Anträge und Unterlagen

Formulare und Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei: bauordnung@pirmasens.de

Hinweis: Auskünfte zum Bauplanungsrecht erhalten Sie bei der Stadtplanung 

Zuständigkeitsgebiet: Pirmasens, Fehrbach, Gersbach, Windsberg, Hengsberg, Winzeln, Niedersimten und Erlenbrunn. Andere Gemeinden/Städte sind bei den umliegenden Verbandsgemeinden bzw. Kreisverwaltungen anzufragen.

Datenschutz:  Wir weisen daraufhin das personenbezogene Daten nach Art. 13 DSGVO bei der Bauordnung erhoben und verarbeitet werden. Datenschutzerklärungen

Aufgaben der Bauordnung

Die Tätigkeit der Bauordnung bzw. Bauaufsichtsbehörde ist eine Auftragsangelegenheit des Landes Rheinland-Pfalz d.h. die Stadt Pirmasens etabliert und unterhält die untere Bauaufsichtsbehörde im Auftrag des Landes, da in der Bundesrepublik Deutschlands das Baurecht reine Länderangelegenheit ist.

 Die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde umfasst die Genehmigung, Beratung und Kontrolle von Bauprojekten und bestehenden Gebäuden innerhalb der Stadt Pirmasens.

Um eine geordnete, zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung der Stadt zu gewährleisten, unterliegen die meisten Gebäude und baulichen Anlagen einer Genehmigungspflicht.

Diese Genehmigungspflicht geht aus den Gesetzen des Baurechts Rheinland-Pfalz hervor und ist mit jedem Bauvorhaben individuell zu prüfen. Infolge dieser Überprüfung werden auch bauplanungsrechtliche Aspekte/Vorgaben wie z.B. Bebauungspläne mitberücksichtigt.

Die Umsetzung von Bauvorhaben, ob Neubau, Umbau, Erweiterung, Nutzungsänderung sowie Abbruch von Gebäuden machen eine Kontrolle/Überprüfung und Einhaltung von baurechtlichen und öffentlichen Vorschriften erforderlich. Im Rahmen der geltenden Gesetze obliegt der Bauordnung die Erteilung von erforderlichen Genehmigungen. Bauvorhaben müssen hiermit dem aktuellen Baurecht und den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. dem Brandschutz entsprechen sowie sich in der Umgebung einfügen.

Gefahrenabwehr

Durch einen Rückgang der Bevölkerungszahlen aufgrund des Strukturwandels zu Zeiten der Schuhindustrie hat sich die Bausubstanz der bestehenden Gebäude im Stadtgebiet verändert. Folgen von diesem Strukturwandel sind Verschlechterungen von bestehender Bausubstanz, Bauschäden und im schlimmsten Fall die Entstehung von gefahrdrohenden Zuständen

Eine zunehmende und vordringliche Aufgabe für die Bauordnung, diese Gefahren abzuwehren und durch ihr Einschreiten die öffentliche Sicherheit und Ordnung im baulichen Bereich innerhalb der Stadt Pirmasens zu gewährleisten. 

Einsicht in Hausakten

Sollten Sie Einsicht in unsere Hausakten nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte mit unserem Vorzimmer einen Termin zur Akteneinsicht. Einsichtnahmen sind kostenpflichtig- Kosten sind bei Bedarf zu erfragen.