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Plastiktütenverbot und Pfandregelungen
Plastikabfälle...
...möglichst vermeiden!
Am 1. Januar 2022 sind verschiedene Neuerungen in Kraft getreten, die helfen sollen Plastikabfälle zu vermeiden
Verbot von Plastiktüten...
Dieses Verbot betrifft die meisten Tragetaschen aus Kunststoff - die klassischen Einkaufstüten. Diese werden meist auf Basis von Erdöl hergestellt, nur sehr kurz genutzt und richten in der Umwelt große Schäden an.

© Pixabay
Lediglich sehr dünne Tüten aus Kunststofffolie (< 15 Mikrometer Wandstärke) und die als Mehrwegtasche geltenden stabilen Taschen aus Kunststoff (> 50 Mikrometer Wandstärke) sind von diesem Verbot ausgenommen.

© Felicitas Lehr
Verwenden Sie zum Einkaufen doch einen Einkaufskorb oder eine mehrfach nutzbare Tasche aus Recyclingkunststoff oder Baumwolle.
Übrigens: Auch Tragetaschen aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen sind nicht umweltfreundlich! Sie sind nicht recycelbar und bauen sich in der Natur kaum ab. Auch im Biomüll haben diese Tüten nichts verloren.
Ausweitung der Pfandpflicht...
Die bestehende Pfandpflicht wurde auf sämtliche Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen ausgeweitet.
Künftig gilt also: Für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff ist Pfand zu zahlen. Die bisherigen Ausnahmen für einzelne Getränkesorten in Einwegflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg.
So sollen die Getränkeverpackungen zuverlässiger sortenrein gesammelt werden. Das vereinfacht das hochwertige Recycling.
Recyclingquoten werden erhöht
Zusätzlich wurden zum Jahresbeginn die Recyclingquoten, welche die Hersteller von Verpackungen einhalten müssen, für alle Verpackungsarten erhöht.
Künftig müssen je 90 Prozent der Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons recycelt werden. Für Getränkekartons gilt jetzt eine Quote von 80 Prozent, für Kunststoffe 63 Prozent.