Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Schaustellungen von Personen

Schaustellungen von PErsonen

Eine Erlaubnis nach § 33a Abs. 1 Gewerbeordnung benötigt, wergewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinenGeschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.

Eine solche Erlaubnis ist daher lediglich noch für geschlechtsbezogene Schaustellungen von Personen (z.B. für Striptease-Darbietungen) erforderlich.

Erlaubnisinhaber kann dabei eine natürliche oder juristische Person sein. Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne, aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Um in Pirmasens ein solches Gewerbe betreiben zu können, ist rechtzeitig vorher die erforderliche Erlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen. Die Antragsunterlagen ersehen Sieim Antrag. Bitte setzen Sie sich vor Antragsstellung mit uns in Verbindung, da nicht in jedem Fall alle Unterlagen beigebracht werden müssen (z.B. falls bereits eine Gaststättenkonzession erteilt ist).

Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

  • Erlaubnis nach § 33a (dauernd) von 33,00 -  2.500,00 €
  • Erlaubnis für die einmalige Vorführung von 33,00 - 1.000,00 €

Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig mit dem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen, da je nach Einzelfall, u.a. durch die Beschaffung der notwendigen Unterlagen, mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss.

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