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Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe
Ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will.
Bewachung ist dabei die aktive Obhutstätigkeit zur Abwendung rechtswidriger Eingriffe von Dritten, z.B. Beaufsichtigung von gewisser Dauer oder wiederkehrende Kontrollen. Das Gewerbe muss als Haupttätigkeit und nicht als bloße Erfüllung einer Nebenpflicht aus anderer gewerblicher Tätigkeit ausgeübt werden. Keine Bewachung ist die Abwendung von Gefahren, die von der beaufsichtigten Person oder Sache selbst ausgehen.
Nachfolgend beispielhafte Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis gemäß § 34 a Gewerbeordnung erforderlich ist:
- Kaufhausdetektive
- Fahrrad-, Kfz- und Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst (Ordner, Kontrolleure)
- Fluggastkontrolle
- Geld- und Werttransporte
- Personenschutz
- Pförtner, soweit bei deren Tätigkeit die Bewachung des Gebäudes bzw. der Beschätigten im Vordergrund steht.
Nicht erlaubnispflichtig sind dagegen in der Regel die folgenden Tätigeiten:
- Babysitten
- Ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen
- Kinderbetreuung in Kaufhäusern
- Signalposten (bloße Warnung vor Gefahren)
Erlaubnisinhaber kann dabei eine natürliche oder juristische Person sein. Die Erlaubnis besitzt im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit.
Benötigt werden:
Formloser schriftlicher Antrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse/Gemeindekasse
des Wohnortes. Zuständig für Pirmasens: Stadtkasse, Haus der Finanzen, Ringstraße 68-70, 66953 Pirmasens.
Gebühr: 7,67 Euro.
Auszug aus der Schuldnerkartei
des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts. Für Pirmasens: Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstr. 26, 66953 Pirmasens. Ansonsten wenden Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) beantragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, für Pirmasens im Bürger-Service-Center, Exerzierplatzstr. 3, 66953 Pirmasens oder bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes.
Gebühr: 13,00 Euro.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug beantragen natürliche Personen beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes, für Pirmasens im Bürger-Service-Center, Exerzierplatzstr. 3, 66953 Pirmasens oder bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes, Adam-Müller-Str. 69, 66953 Pirmasens. Für juristische Personen ist der Antrag nur bei der Gewerbeabteilung des-Ordnungsamtes möglich.
Gebühr: 13,00 Euro.
Personalausweis oder Nationalpass Sachkundenachweis der IHK
Der entsprechende Kurs kann bei der IHK abgelegt werden.
Nachweis der erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
Mindestens ist der Nachweis über die Mittel (Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten) für die ersten sechs Monate des Gewerbetriebes nötig.
Nachweis über den Abschluss von Haftpflichtversicherungen
Bei Personenschutz gegen Personenschäden mind. 1.022.583,76 Euro, bei Objektschutz gegen Sachschäden mind. 255.654,94 Euro, gegen das Abhandenkommen von Sachen mind. 15.338,76 Euro, gegen reine Vermögensschäden mind. 12.782,30 Euro.
Bei juristischen Personen
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e.V., etc.), so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Das Gleiche gilt für Gesellschafter, die über 50 % und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Stimmen oder mehr verfügen. Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags bzw. der Satzung vorzulegen.
Die Erteilung einer Bewachungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je nach Einzelfall zwischen 120,00 Euro und 3.200,00 Euro.
Formulare:
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