Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Makler, Bauträger, Baubetreuer

Makler, Bauträger, Baubetreuer

  • Wer ist erlaubnispflichtig?

    Die Erlaubnispflicht des § 34 c Gewerbeordnung erfasst nicht nur Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer. Auch Vermittler von Darlehen. Grundsätzlich benötigen auch selbständige Hausverwalter die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Ausnahme nur, wenn die Vermittlungstätigkeit geringfügig ist, d.h. nur zwei bis drei Wohnungsvermittlungen im Jahr erfolgen).

  • Wer hat die Erlaubnis zu beantragen?

    Die Erlaubnis kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen (z.B. einer GmbH) beantragt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) ist einer Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Wenn die Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ausgeübt werden soll, benötigt immer die GmbH die Erlaubnis, es reicht nicht, wenn ein GmbH-Geschäftsführer bereits eine persönliche Erlaubnis besitzt.

  • Erlaubnisvoraussetzungen und Antragsunterlagen

    Die Erlaubnis darf nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller -bei einer GmbH auch der Geschäftsführer-die für den Gewerbebetrieb erforderlich Zuverlässigkeit besitzt. Ebenso muss der Antragsteller in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Wenn Versagungsgründe nicht vorliegen, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis.

  • Benötigt werden

    Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse/Gemeindekasse des Wohnortes. Zuständig für Pirmasens: StadtkasseRingstraße 68-70, 66953 Pirmasens.

    Auszug aus der Schuldnerkarteiund Bescheinigung über Insolvenzfreiheit des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts. Für Pirmasens: Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstr. 26, 66953 Pirmasens. Ansonsten wenden Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes.

    Das Führungszeugnis (Belegart -0-) beantragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, für Pirmasens im Bürger Service Center, Exerzierplatzstr. 3, 66953 Pirmasens oder bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes, Adam-Müller-Str. 69, 66953 Pirmasens. Gebühr: 13,00 Euro.

    Auszug aus dem Gewerbezentralregister Den Auszug beantragen natürliche Personen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, für Pirmasens im Bürger Service Center, Exerzierplatzstr. 3, 66953 Pirmasens oder bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes, Adam-Müller-Str. 69, 66953 Pirmasens. Für juristische Personen ist der Antrag nur bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes möglich. Gebühr: 13,00 Euro.

    Personalausweis oder Nationalpass bei juristischen Personenzusätzlich ein Auszug aus dem Handels-und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags bzw. der Satzung.

  • Gebühren

    Die Gebühren sind bei dem zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.

  • Beachtung der Makler- und Bauträgerverordnung

    Gewerbetreibende im Sinne des § 34 c GewO haben auf Ihre Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 der Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV) ergebenden Verpflichtung für das Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer nach § 16 Absatz 3 MaBV prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt Pirmasens) den Prüfungsbericht bis spätestens 31.12. des darauffolgenden Jahres zu übermitteln.Dies gilt auch für Zweigstellen von Betrieben, wenn sich der Hauptwohnsitz nicht hier befindet. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass der Gewerbetreibende auch tatsächlich im Sinne der Makler-und Bauträgerverordnung tätig wurde. Sofern im jeweiligen Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34 c Absatz 1 GewO ausgeführt wurden, genügt eine entsprechende schriftliche Mitteilung (Negativerklärung). Aufgrund der Novellierung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 01.07.2005 müssen lediglich

    1. gewerbliche Bauherren
    2. Baubetreuer

    die Prüfung nach § 16 MaBV vornehmen.