Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende