Fehrbach-Bebauungsplan

 

Aufhebung von Bebauungsplänen im Bereich Sommerwald und Waldfriedhof

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT  UND DER BEHÖRDEN

Aufhebung von Bebauungsplänen im Bereich Sommerwald und Waldfriedhof

P 027 „Am Häusel und Am Sommerwald“
P 027a „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung I“
P 027b „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung II“
P 027c „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung III“
P 027e „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung V“
P 027f „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung VII“
P 029 „Schule Sommerwald“
P 037 „Am Sportplatz Rot Weiß“
P 049 „Birkenäcker Teil I“
P 055 „Am Waldfriedhof – Erweiterung Nord“
P 056 „Auf der Schwann Teil II“
P 174 und P 175 „Am Häusel und Am Sommerwald – Abweichung 1 und 2“

Rückabwicklung der nicht zu Ende geführten Bebauungsplanverfahren im Bereich Sommerwald

P 029Ä „Schule Sommerwald – Änderung und Erweiterung“ - Entwurf
P 121 „Stichstraße am Sommerwald“ - Entwurf
P 122 „Südlich des unteren Sommerwald zwischen Schwann und Schule“ - Entwurf
P 170 VEP „Birkenäcker Teil III“ - Entwurf

Die Aufhebung der Bebauungspläne dient der Bereinigung des örtlichen Planungsrechts, da für die mittlerweile nahezu vollständig bebauten Gebiete kein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB mehr besteht. Vorhaben in diesen Gebieten werden künftig überwiegend nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 19.07.2026 statt.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 19.07.2026 statt.

 

Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

Übersichtspläne

Begründung zur Aufhebung der Bebauungspläne im Bereich Sommerwald und Waldfriedhof

P 027 „Am Häusel und Am Sommerwald“

P 027a „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung I“

P 027b „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung II“

P 027c „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung III“

P 027e „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung V“

P 027f „Am Häusel und Am Sommerwald – Änderung VII“

P 029 „Schule Sommerwald“

P 037 „Am Sportplatz Rot Weiß“

P 049 „Birkenäcker Teil I“

P 055 „Am Waldfriedhof – Erweiterung Nord“

P 056 „Auf der Schwann Teil II“

P 174 und P 175 „Am Häusel und Am Sommerwald – Abweichung 1 und 2“

Begründung zur Aufhebung von Bebauungsplanverfahren im Bereich Sommerwald

P 029Ä „Schule Sommerwald – Änderung und Erweiterung“ - Entwurf

P 121 „Stichstraße am Sommerwald“ - Entwurf

P 122 „Südlich des unteren Sommerwald zwischen Schwann und Schule“ - Entwurf

P 170 VEP „Birkenäcker Teil III“ - Entwurf


DIN-Normen oder sonstige Grundlagen, auf die sich Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen, können beim Stadtplanungsamt eingesehen werden (telefonische Terminvereinbarung s.u.).

Auslegungsort und -zeiten:

Im Internet sind die Planunterlagen unter www.pirmasens.de/offenlage sowie im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Bauamts, Schützenstraße 16, 66953 Pirmasens, während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung möglich (Tel.: 06331-842425, Email: stadtplanung@pirmasens.de).