Stadtansicht im Sommer bei blauem Himmel 

BAföG + AFBG

schüler-bafög

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Doch nicht immer kann die Familie Studierende oder Schülerinnen und Schüler ausreichend finanziell unterstützen. Dann hilft das BAföG weiter.

Das BAföG soll es Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.

Keine Leistungen gefunden.
  • Was wird gefördert?

    Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden.

  • Wer wird gefördert?

    Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter, die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie Einkommen und Vermögen. 

  • Antragstellung

    BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Antragsformblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden. 

    Hier geht es zum Onlineantrag.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung:

https://www.bafög.de/


Ansprechpartner entsprechend Nachname

Keine Mitarbeitende gefunden.


AUFSTIEGS-BAFÖG

Das AFBG soll Sie bei der beruflichen Weiterqualifizierung unterstützen unterstützen. 

Keine Leistungen gefunden.
  • Was wird gefördert?

    Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

  • Wer wird gefördert?

    Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter.

  • Wie wird gefördert?

    Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.

  • Antragstellung

    AFBG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung beantragt werden. Der Antrag kann nur mit dem Antragsformblatt per Post gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/


Ansprechpartner entsprechend Nachname

Keine Mitarbeitende gefunden.