Fehrbach-Bebauungsplan

 

P 204 Arnulfstraße-Waisenhausstraße

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT  UND DER BEHÖRDEN

  • Aufhebung Bebauungsplan P 181 „Arnulfstraße - Waisenhausstraße“
  • Aufstellung Bebauungsplan P 204 „Arnulfstraße - Waisenhausstraße“

 

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans P 181 sowie der Aufstellung des Bebauungsplans P 204 ist die Anpassung des Bauplanungsrechts an rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten.

  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 19.07.2026 statt.
  • Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 19.07.2026 statt.

Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

Bebauungsplan P 181 „Arnulfstraße/Waisenhausstraß“ und

Bebauungsplan P 204 „Arnulfstraße- Waisenhausstraße“

 

DIN-Normen oder sonstige Grundlagen, auf die sich Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen, können beim Stadtplanungsamt eingesehen werden (telefonische Terminvereinbarung s.u.).

Auslegungsort und-zeiten:

Im Internet sind die Planunterlagen unter www.pirmasens.de/offenlage veröffentlicht. Die Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Foyer des Bauamts, Schützenstraße 16, 66953 Pirmasens, während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung möglich (Tel. 06331-842425, Email: stadtplanung@pirmasens.de