- Leben in PS
- Bürgerservice
- Bürger-Service-Center
- Standesamt
- Aktuelle Nachrichten
- Veranstaltungen
- Notdienste
- Neu in Pirmasens
- Abfallentsorgung
- Was ist wo? Ämterübersicht von A-Z
- Pirmasens Apps
- Kultur
- Kulturprogramm
- Hugo Ball
- Museen und Ausstellungen
- Stadtarchiv
- Gedenkprojekt
- Aktuelles Gedenken
- Projektarbeit
- Dezentrale Gedenkorte
- Albrechtstraße 4
- Alleestraße 16
- Alleestraße 37
- Alte Häfnersgasse 12
- Am Nagelschmiedsberg 8
- Bahnhofstraße 10
- Bahnhofstraße 22-26
- Bitscher Straße 22
- Buchsweilerstraße 15
- Buchsweilerstraße 28
- Burgstraße 10
- Exerzierplatzstraße 13
- Fröbelgasse 7
- Gasstraße 8-10
- Hauptstraße 26
- Hauptstraße 58
- Joßstraße 15
- Kaiserstraße 43
- Klosterstraße 1a
- Maximilianstraße 9
- Ringstraße 36-38
- Schäferstraße 20
- Schloßstraße 21
- Schloßstraße 55
- Schützenstraße 9
- Synagogengasse 3
- Teichstraße 10
- Turnstraße 11
- Volksgartenstraße 12
- Wagenstraße 4
- Walter-Slodki-Platz
- Winzlerstraße 36-40
- Zweibrücker Straße 40
- Rundgang am Stelendenkmal
- Opfer des Nationalsozialismus
- Die Schuhstadt Pirmasens
- Bildung
- Schulverwaltungsamt
- Volkshochschule
- Deutsche Schuhfachschule
- Hochschule
- Kommunales Studieninstitut KSI
- Stadtbücherei
- Angebote außerhalb unserer Öffnungszeiten
- Kinder-/Jugendbücherei
- LESESOMMER
- VorLeseSommer
- Geschichte der Stadtbücherei
- Fernleihe bestellen
- Ausstellungen und Büchertische
- Interkulturelle Bibliotheksarbeit
- Mediensuche in Bibliothekskatalogen und im Buchhandel
- Onleihe und Streaming-Dienste
- Veranstaltungen für Erwachsene
- Sondersammlungen
- Downloads/Formulare/Informationen/Bankverbindung
- Kontakt/Team
- FAQs
- Links
- Kunstautomat
- Hygienekonzept
- Bildungsbüro
- Lebenslagen
- Familien
- Jugend
- Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Soziales
- Asylbewerberleistungen
- Bestattungskosten
- Betreuungsbehörde
- Blindenhilfe / Landesblindengeld
- Drogenberatung
- Eingliederungshilfe
- Grundsicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Krankenhilfe
- Rentenanträge / Rentenberatung
- Wohngeldstelle
- Ehrenamtskarte
- Standesamt
- Schiedsamt Streitschlichter
- Gleichstellung
- Friedhofswesen
- Einkaufen
- Planen, bauen, wohnen
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Kommunales Bauen
- Stadtentwässerung
- Tiefbau - Bauverwaltung und Umweltrecht
- Immobilienportal
- Bauhilfe GmbH
- Stadtteile und Ortsbezirke
- Umwelt, Naturschutz & Klima
- Umweltschutz
- Gewässer - und Immissionsschutz
- Umweltberatung
- Energiesparen und Vorsorgen
- Abfallarm feiern... mobil Spülen
- Umwelttipps...
- umweltfreundlich Waschen
- erweiterte Pfandpflicht
- Spenden statt schenken
- Herbstzeit-Erntezeit
- Schulanfang nachhaltig
- Sommerhitze - was tun?
- Erdbeerzeit
- Earth-Hour 2023
- Welt-Wassertag 2023
- Mehrweg -Angebotspflicht
- E-Waste Day
- sparsame Haushaltsgeräte
- Plastiktütenverbot u Pfand
- Weihnachten konsumfrei
- Mehrweg - für Umwelt und Klima
- Fallobst entsorgen
- Mikroplastik vermeiden
- Winterquartiere für Gäste im Garten
- Richtig Lüften und Heizen
- Geschenke schön und nachhaltig verpacken!
- Sicherheit bei Schnee und Eis
- Zitrusfrüchte in die Biotonne?
- Energiespartipps
- Bunte Vielfalt statt Tristesse
- Wer summt denn da?
- Trinkwasser schützen
- Sommerzeit - Grillzeit
- Einwegverbot seit Juli in Kraft
- Winterdienst und Streupflicht
- Ernten erlaubt - Aktion Gelbes Band
- Saatgutautomat
- Grünflächenmanagement
- Naturschutz
- Nachhaltigkeit
- Gesellschaft, Freizeit & Sport
- Verkehr & Parken
- Brand und Katastrophenschutz
- Bürgerservice
- Tourismus
- Rathaus
- Verwaltung
- Politik und Gremien
- Allgemeine Ordnungsaufgaben
- Presse
- Energiesparen und Vorsorgen
- Aktionsbündnis
- Pressemappen
- Pressemitteilungen
- Berichte
- Weit mehr als bloßer Baustein der Energieversorgung
- Lüftungsanlagen
- IKZ-Modellvorhaben Südwestpfalz
- Büchertauschbox im Winzler Viertel
- Pirmasens wird „Host Town“
- Stadtjugendamt sucht Pflegefamilien für Babys und Kleinkinder
- Sauber Feiern ohne Abfall: Stadt Pirmasens verleiht Profi-Spülmobil
- Schuh-Know-how aus Pirmasens im Klassensaal der Zukunft
- Jumelage: Goldene Stadtehrenplakette für Karl Olive
- Biotechnologie in Pirmasens
- Glasfaserausbau
- Drehgenehmigungen
- Heimatbrief
- Gewinnspiel
- Karriere
- Ausbildungsberufe
- Studium Bauingenieurwesen
- Anwärter/in (m/w/d) für das 3. Einstiegsamt - Bachelor of Arts
- Anwärter/in (m/w/d) für das 2. Einstiegsamt - Verwaltungswirt/in
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Gärtner/in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- Elektroniker/in
- Fachkraft Abwassertechnik
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
- Kfz-Mechatroniker/in
- Straßenbauer/in
- Tischler/in
- Fachinformatiker/in Systemintegration
- Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann
- Steinmetz/in
- Fachinformatiker/in Systemintegration-1
- Erzieher/in in berufsbegleitender Teilzeitausbildung
- Nachhaltige Betriebswirtschaft (B.A.)
- Stellenangebote Bewerberportal
- Ausbildungsberufe
- PS-Digital
- Ausschreibungen
- Wirtschaft
Wechselkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Werden zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse nicht zeitgleich betrieben, so besteht bei gleichem Halter die Möglichkeit hierfür ein Wechselkennzeichen zu erhalten.
Für beide Fahrzeuge ist die volle Kfz-Steuer zu zahlen. Die Versicherungsgesellschaften gewähren jedoch üblicherweise Rabatte, weil jeweils nur ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann.
Die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist nur für Fahrzeuge der nachfolgenden Fahrzeugklassen möglich:
- Klasse M1
Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw, Wohnmobil) - Klasse L
Krafträder oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg beim Einsatz für die Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und einer Leistung bis 15 kW - Klasse O1
Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg
Nur wenn die Fahrzeuge zu der gleichen Fahrzeugklasse gehören, ist die Zuteilung eines Wechselkennzeichens möglich. Ein Wechselkennzeichen kann beispielsweise dann nicht zugeteilt werden, wenn es sich bei dem ersten Fahrzeug um einen Pkw und bei dem zweiten Fahrzeuge um ein Kraftrad oder einen Anhänger handelt.
Die Kennzeichenschilder müssen in gleicher Anzahl und mit den gleichen Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Für folgende Kennzeichenarten kann ein Wechselkennzeichen nicht zugeteilt werden:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Auch Kennzeichen mit grüner Beschriftung, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreiten Haltern zugeteilt werden können, sind als Wechselkennzeichen nicht zulässig.
Ein Oldtimerkennzeichen kann hingegen als Wechselkennzeichen geführt werden.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Hierbei gilt, dass
- das Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk) und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer den gemeinsamen Kennzeichenteil bilden und
- die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil bildet.
Wechselkennzeichen können als einzeilige oder zweizeilige Kennzeichen bzw. als Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Verwendung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (sogenanntes Leichtkraftradkennzeichen) ist nicht zulässig.
Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Es ist somit nicht zulässig, beide Fahrzeuge gleichzeitig zu fahren bzw. das nicht mit einem vollständigen Wechselkennzeichen versehene Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.
- Klasse M1
Verfahrensablauf
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
- erstmalige Zulassung (Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge)
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
(Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz)
Die hierbei geltenden Regelungen sind zu beachten. Durch Klicken auf den oben hinterlegten jeweiligen Link werden weitere Informationen angezeigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die bisher geführten Kennzeichen
Weitere Informationen und notwendige Unterlagen entnehmen Sie den Verlinkungen der einzelnen Leistungen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kfz-Steuer:
Für beide Fahrzeuge ist die volle Kfz-Steuer zu zahlen.
Versicherung:
Die Versicherungsgesellschaften gewähren üblicherweise Rabatte, weil jeweils nur ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann.
Ordnungswidrigkeiten:
Nach § 48 Nr. 8 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) handelt ordnungswidrig, wer ein Wechselkennzeichen zur selben Zeit an mehr als einem Fahrzeug führt.
Das Bußgeld hierfür beträgt nach Ziffer 175a des Bußgeldkatalogs 50 €.
Nach § 48 Nr. 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) handelt ordnungswidrig, wer ein Fahrzeug mit einem nicht vollständig versehenen Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abstellt.
Das Bußgeld hierfür beträgt nach Ziffer 177 des Bußgeldkatalogs 40 €.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.