Handelsregister Abschrift

  • Leistungsbeschreibung

    Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

  • Verfahrensablauf

    • Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
    • Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
    • Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.

    Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie

    Gebühr: 20,00 €
    Vorkasse: Nein
    Amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie

    Gebühr: 5,00 €
    Vorkasse: Nein
    Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks, unbeglaubigte Datei

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks, beglaubigte Datei

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.


An wen muss ich mich wenden?

Das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz der Niederlassung / der Gesellschaft.