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OB-Wahl 2026
wahl zur oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister 2026
Stellenausschreibung
Bei der Stadt Pirmasens (rund 42.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters (m/w/d) wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ab 01. Mai 2027 neu zu besetzen.
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Pirmasens am Sonntag, 06.September 2026 für eine Wahlzeit von 8 Jahren in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 20. September 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist, wer Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit in Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie /er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Gewählt werden kann nicht, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 5 - B 6 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 6 ist frühestens nach Ablauf der ersten beiden Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Nach erfolgter Wahl wäre eine Wohnsitzaufnahme der Bewerberin/des Bewerbers in der Stadt Pirmasens wünschenswert.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 20.07.2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder der Stadtverwaltung Pirmasens einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tage vor der Wahl in den Bekanntmachungsorganen der Stadt Pirmasens öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, polizeiliches Führungszeugnis, Zeugnisabschriften und lückenloser Tätigkeitsnachweis) werden erbeten bis zum 30.06.2026 (keine Ausschlussfrist) an:
Stadtverwaltung Pirmasens
z. Hd. Herrn Bürgermeister Michael Maas
- Wahl des Oberbürgermeisters -
Rathaus am Exerzierplatz
66953 Pirmasens
Der Amtsinhaber beabsichtigt sich um die Wiederwahl zu bewerben.
Stadtverwaltung Pirmasens
Der Wahlleiter
Michael Maas
Bürgermeister

