Design ohne Titel - 1

1. Bürgerforum zur Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten. Bis spätestens Mitte 2028 sind Kommunen in der Größe von Pirmasens dazu verpflichtet, entsprechende Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne sollen einen Fahrplan zur Klimaneutralität beinhalten und Bürger, Unternehmen und Energieversorger über die zukünftige Wärmeversorgung informieren. Gemäß den Klimazielen der Bundesregierung soll Deutschland bis 2045 CO2-neutral werden. Dieser Transformationsprozess soll durch die sogenannte Wärmewende gelingen. Die zentrale Fragestellung der Wärmeplanung ist dabei, wie und mit welcher Wärmeversorgungsart die Stadt Pirmasens künftig bestmöglich versorgt werden kann. Die Stadt Pirmasens befindet sich aktuell – gemeinsam mit ihrem Partner, den Stadtwerken Pirmasens - im Prozess der Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung.

 

Wichtig ist, dass durch die kommunale Wärmeplanung Empfehlungen zur künftigen Wärmeversorgung ausgesprochen werden, jedoch besteht keine direkte Verpflichtung für die Bürger, diese umzusetzen. Sie bleiben vielmehr im Rahmen der geltenden Gesetze frei in der Wahl ihrer Heiztechnik.


Die Stadt Pirmasens erstellt die kommunale Wärmeplanung in enger Zusammenarbeit mit dem eigenen Tochterunternehmen, den Stadtwerken Pirmasens sowie einem externen Dienstleister.

 

"Die Umstellung auf eine nachhaltige Wärmeversorgung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der wir auf das Mitwirken aller Pirmasenser Bürger angewiesen sind", betont Oberbürgermeister Markus Zwick. "Wir möchten transparent über unsere ersten Erkenntnisse und Überlegungen informieren und freuen uns auf einen konstruktiven Dialog."

 

Die heiztechnische Ist-Situation in Pirmasens

Die Stadtwerke Pirmasens haben im Rahmen der bisherigen Planung 11.600 beheizte Gebäude datenschutzkonform innerhalb von Baualtersklassen erfasst und kategorisiert. Der Gesamtwärmebedarf der Stadt inklusive der angeschlossenen Vororte liegt bei 377 Gigawattstunden pro Jahr. Hauptsächlich, zu knapp 74 Prozent, wird dieser Wärmebedarf durch dezentrale Erdgasheizungen gedeckt. Fernwärme steuert mit 46 Gigawattstunden ebenfalls einen kleineren Anteil bei. Dies entspricht 12 Prozent. Der Rest teilt sich auf in Heizöl, Wärmepumpen, Pellets und Stromdirektheizungen.

Viele Gebäude haben heiztechnischen Sanierungsbedarf: rund 20 Prozent aller Heizungsanlagen sind älter als 30 Jahre. Hier ist der zeitnahe Bedarf einer neuen Heizung wahrscheinlich.

Das Durchschnittsalter aller Feuerstätten in Pirmasens beträgt ca. 20 Jahre. Über 80 Prozent des Pirmasenser Wärmebedarfs wird netzgebunden verteilt.

Stiftung Warentest beleuchtet in deren aktuellen Ausgabe 06/2025 die Heizsituation Deutschlands. Dabei bezieht sich das Magazin auf eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., die ergeben hat, dass „74 Prozent der Wohnungen in Deutschland […] 2023 noch mit Gas oder Öl beheizt (wurden). Rund 15 Prozent mit Fernwärme, 6 mit Strom 5 mit Energieträgern wie Holz.“

Im Vergleich liegt Pirmasens beinahe exakt auf dem Niveau Deutschlands.

 

Energierecht

Welche Veränderungen bei den derzeit geltenden Gesetzen anstehen, steht momentan noch in den Sternen. Christoph Dörr, Stadtwerke-Geschäftsführer, sagt hierzu: „Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz sind zwar momentan in Kraft, jedoch rechnen wir mit Änderungen im Zuge des Regierungswechsels. Damit ist momentan vieles offen und heißt für uns, dass wir unsere Planungen anpassen müssen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.“ Dörr verweist zudem auf die Tatsache, dass die nationalen Klimaziele mit denen der EU in Einklang zu bringen sind. 

Um sich nicht rechtlichen Unwägbarkeiten zu verlieren, findet das 1. Bürgerforum Kommunale Wärmeplanung auf Basis der zum 1. Juli 2025 geltenden Gesetze statt. Da weitere Bürgerforen zur Kommunalen Wärmeplanung in Planung sind, wird zu etwaigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zum jeweiligen Zeitpunkt informiert.

 

Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung wird es Förderprogramme geben, z.B. bei der Umstellung von Gas auf Fernwärme werden 40 Prozent der ansatzfähigen Kosten für den Netzanschluss vom Staat gefördert.

 

Heizung defekt – was nun?

Kurzfristig defekte Heizungsanlagen dürfen repariert werden und können auch ersetzt werden. Im Falle einer ab 2024 eingebauten Gasheizung ist ab 2029 darauf zu achten, dass die Anlage mit einem Anteil von 65 Prozent klimaneutraler Gase (Biogas) zu betreiben ist. Um der Forderung nach dem Biogasanteil nachzukommen, können Verbraucher mit ihren Energieversorgern entsprechende Lieferverträge mit Biogasanteil abschließen.

Übrigens gilt bereits seit 2020 eine gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel. Betroffen sind alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Immobilien nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Bei Fragen hilft auch die kostenlose Energieberatung der Stadtwerke Pirmasens weiter.