Bauämter Pirmasens Haupteingang in der Teichstraße

Bauordnung

Bauordnung


Die Tätigkeit der Bauordnung bzw. Bauaufsichtsbehörde ist eine Auftragsangelegenheit des Landes Rheinland-Pfalz d.h. die Stadt Pirmasens etabliert und unterhält die untere Bauaufsichtsbehörde im Auftrag des Landes, da in der Bundesrepublik Deutschlands das Baurecht reine Länderangelegenheit ist.

 


Die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde umfasst die Genehmigung, Beratung und Kontrolle von Bauprojekten und bestehenden Gebäuden innerhalb der Stadt Pirmasens.

Um eine geordnete, zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung der Stadt zu gewährleisten, unterliegen die meisten Gebäude und baulichen Anlagen einer Genehmigungspflicht.

Diese Genehmigungspflicht geht aus den Gesetzen des Baurechts Rheinland-Pfalz hervor und ist mit jedem Bauvorhaben individuell zu prüfen. Infolge dieser Überprüfung werden auch bauplanungsrechtliche Aspekte/Vorgaben wie z.B. Bebauungspläne mitberücksichtigt.

Hinweis: Auskünfte zum Bauplanungsrecht erhalten Sie bei der Stadtplanung Tel. 06331-842425 

Die Umsetzung von Bauvorhaben, ob Neubau, Umbau, Erweiterung, Nutzungsänderung sowie Abbruch von Gebäuden machen eine Kontrolle/Überprüfung und Einhaltung von baurechtlichen und öffentlichen Vorschriften erforderlich. Im Rahmen der geltenden Gesetze obliegt der Bauordnung die Erteilung von erforderlichen Genehmigungen. Bauvorhaben müssen hiermit dem aktuellen Baurecht und den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. dem Brandschutz entsprechen sowie sich in der Umgebung einfügen.

Durch einen Rückgang der Bevölkerungszahlen aufgrund des Strukturwandels zu Zeiten der Schuhindustrie hat sich die Bausubstanz der bestehenden Gebäude im Stadtgebiet verändert. Folgen von diesem Strukturwandel sind Verschlechterungen von bestehender Bausubstanz, Bauschäden und im schlimmsten Fall die Entstehung von gefahrdrohenden Zuständen. Eine zunehmende, vordringliche Aufgabe für die Bauordnung, diese Gefahren abzuwehren und durch ihr Einschreiten die öffentliche Sicherheit und Ordnung im baulichen Bereich innerhalb der Stadt Pirmasens zu gewährleisten. Dies trifft natürlich insbesondere finanzschwache Kommunen besonders stark, die durch eine chronische Unterfinanzierung durch Bund und Länder, nicht in der Lage sind, durch aktive Maßnahmen unmittelbar in wirksamen Umfang solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, um die Würde unserer Städte in diesen Bereich dauerhaft gewährleisten zu können. 

Zuständigkeitsgebiet der Bauordnung :

Pirmasens, Fehrbach, Gersbach, Windsberg, Hengsberg, Winzeln, Niedersimten und Erlenbrunn.

Andere Gemeinden/Städte sind bei den umliegenden Verbandsgemeinden bzw. Kreisverwaltungen anzufragen.