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Zuzugssperre: Integrationsministerium prüft Verlängerung

Vorangegangen war eine entsprechende Mitteilung des Pirmasenser Oberbürgermeisters Markus Zwick an das Integrationsministerium, auf deren Grundlage das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Zuzugssperre bewertet werden kann.

 

Janosch Littig, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Integrationsministerium, betont in dem Schreiben, dass ihm die Bedeutung des Anliegens bewusst sei und er dies im weiteren Entscheidungsprozess angemessen berücksichtigen werde. Im Übrigen weist er darauf hin, dass die bestehende Zuzugssperre mangels zeitlicher Befristung unabhängig vom derzeitigen Prüfungsverfahren weiterhin fort gelte.

 

Derzeit haben noch immer übermäßig viele integrationsbedürftige Personen mit Fluchthintergrund ihren Wohnsitz in Pirmasens. Wie Oberbürgermeister Zwick erläutert, habe die Zuzugssperre zwar einen weiteren Anstieg der Sekundärmigration verhindert und damit Stadtgesellschaft und Ehrenamt vor einem Kollaps bei der Integrationsarbeit bewahrt, die Siebenhügelstadt benötige aber eine weitere Verschnaufpause, um eine nachhaltige Integrationsarbeit zu ermöglichen. Die Schutzberechtigten stünden weiterhin vor besonderen Integrationsherausforderungen, die die Stadt Pirmasens nicht zuletzt aufgrund ihrer problematischen sozialen Situation nur schwer lösen könne. Deshalb wurde beantragt, die Zuzugssperre auch weiterhin anzuwenden.


Hintergrund: Seit dem 1. Februar 2025 gilt in Pirmasens eine Zuzugssperre. Demnach dürfen unter anderem Asylberechtigte, ausländische Staatsangehörige mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzberechtigte und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen nach Pirmasens ziehen. Die Zuzugssperre war notwendig geworden, weil besonders viele Flüchtlinge im Rahmen einer Sekundärmigration in der Stadt ihren Wohnsitz genommen hatten. Durch die Vielzahl der Zuzüge wurde die Integration dieser Flüchtlinge gefährdet. Aktuell leben in Pirmasens rund 2 500 Menschen mit Fluchthintergrund