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GAK-Förderung der Dorfentwicklung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen, zum Beispiel:
- Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,
- Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung,
- Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
- Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
- Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landwirtschaft,
- Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen,
- Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.
Förderungen:
Zuwendungen erhalten Sie beispielsweise für folgende Vorhaben:
- Vorbereitung und Durchführung der für den Dorferneuerungsprozess notwendigen Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation,
- Neuaufstellung und Fortschreibung bestehender Dorferneuerungskonzepte,
- Planungs- und Beratungsleistungen für private Bauherren im Rahmen der Schwerpunktanerkennung,
- ganzheitliche Prozessbegleitung bei der Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes für die Dauer der Schwerpunktanerkennung – hierunter können zum Beispiel Konzepte und Maßnahmen zur Dorfökologie, zur Energiewende, zur Klimawandelanpassung sowie für Maßnahmen gegen Leerstände fallen.
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Bauliche und weitere Vorhaben im Dorf:
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeindlichen und gemeinschaftlichen Nutzung sowie der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
- Vorhaben und kleine bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Interessengemeinschaften unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, und Initiativen im Dorf,
- investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur, wie zum Beispiel Dorfläden, Dorfcafés,
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
- investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind,
- initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, und Initiativen im Dorf,
- bauliche Maßnahmen zum Um-, An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalbedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen,
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
- Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagefähigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
- Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch nehmen können,
- Gemeindlicher Erwerb von unbebauten Grundstücken, soweit das Grundstück zur Umsetzung eines binnen fünf Jahren ab Kauf beantragten, kommunalen Vorhabens im Sinne der Verwaltungsvorschrift Dorf verwendet wird,
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgerechten Freiflächen, Plätzen, innerörtlichen Verbindungswegen sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen – hier ist insbesondere auf eine klimagerechte Gestaltung zu achten,
- Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Dorfökologie, des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung,
- Vorhaben, Durchführung modellhafter Untersuchungen, projektbezogener Sondergutachten, Wettbewerbe und Projekte sowie die Erstellung von Informationsgrundlagen, die der Entscheidungsfindung der Dorfentwicklung dienen und die nicht unter die Nummern 21 bis 2.2.10 der VV-Dorf fallen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Keine Förderungen:
Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- die bereits begonnen wurden,
- für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten,
- auf Friedhöfen,
- die einer Beitragspflicht unterliegen beziehungsweise deren beitragspflichtige Bestandteile.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Vordruck)
- Beschlussfassung des Gemeinderats
- Darstellung der finanziellen Situation der Ortsgemeinde (Vordruck)
- Pläne (aussagefähige Planunterlagen und Bauzahlen / Kennzahlen)
- Kostenschätzungen nach DIN276
- Auszug aus dem Dorferneuerungskonzept
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag müssen Sie sind bis zum 15. September bei der Kreisverwaltung einreichen. Die Kreisverwaltung legt die Anträge der ADD bis zum 2. November eines jeden Jahres vor.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachliche Beratung in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht erhalten Sie bei dem Dorferneuerungsbeauftragten oder der Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.
Die Kreisverwaltung bündelt alle kommunalen Anträge und erstellt eine Prioritätenliste, die sie der ADD vorlegt. Die ADD stimmt diese mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem Ministerium des Innern und für Sport zur Bewilligung vor.
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag müssen Sie als Gemeinde über die Kreisverwaltungen und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Koblenz oder Neustadt an der Weinstraße mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vorlegen.
