- Leben in PS
- Bürgerservice
- Online Dienste von A-Z
- Bürger-Service-Center
- Standesamt
- Aktuelle Nachrichten
- Veranstaltungen
- Notdienste
- Neu in Pirmasens
- Abfallentsorgung
- Aktuelles
- Abfall-ABC
- Abfallberatung
- Abfallgebühren
- Abfallkalender
- Online Abfallkalender
- Abfuhrtage und -bezirke
- Abfalltrennung & Recycling
- Altkleider
- Biotonne
- Mülltonnen
- Gelber Sack
- Sperrmüll
- Schadstoffmobil
- Wertstoffhof Ohmbach
- Verschenk- und Tauschbörse " Die Gruschelkischd"
- Formulare
- Tipps zur Abfallvermeidung
- Tierkörperbeseitigung
- Was ist wo? Ämterübersicht von A-Z
- Pirmasens Apps
- Kultur
- Kulturprogramm
- Hugo Ball
- Museen und Ausstellungen
- Stadtarchiv
- Gedenkprojekt
- Aktuelles Gedenken
- Projektarbeit
- Dezentrale Gedenkorte
- Albrechtstraße 4
- Alleestraße 16
- Alleestraße 37
- Alte Häfnersgasse 12
- Am Nagelschmiedsberg 8
- Bahnhofstraße 10
- Bahnhofstraße 22-26
- Bitscher Straße 22
- Buchsweilerstraße 15
- Buchsweilerstraße 28
- Burgstraße 10
- Exerzierplatzstraße 13
- Fröbelgasse 7
- Gasstraße 8-10
- Hauptstraße 26
- Hauptstraße 58
- Joßstraße 15
- Kaiserstraße 43
- Klosterstraße 1a
- Maximilianstraße 9
- Ringstraße 36-38
- Schäferstraße 20
- Schloßstraße 21
- Schloßstraße 55
- Schützenstraße 9
- Synagogengasse 3
- Teichstraße 10
- Turnstraße 11
- Volksgartenstraße 12
- Wagenstraße 4
- Walter-Slodki-Platz
- Winzlerstraße 36-40
- Zweibrücker Straße 40
- Rundgang am Stelendenkmal
- Opfer des Nationalsozialismus
- Kultur-Newsletter
- Die Schuhstadt Pirmasens
- Bildung
- Schulen in Pirmasens
- Betreuungsangebot für Grundschüler
- Schulverwaltungsamt
- Volkshochschule
- Deutsche Schuhfachschule
- Stadtbücherei
- Angebote außerhalb unserer Öffnungszeiten
- Kinder-/Jugendbücherei
- LESESOMMER
- VorLeseSommer
- Geschichte der Stadtbücherei
- Fernleihe bestellen
- Ausstellungen und Büchertische
- Interkulturelle Bibliotheksarbeit
- Mediensuche in Bibliothekskatalogen und im Buchhandel
- Onleihe und Streaming-Dienste
- Veranstaltungen für Erwachsene
- Sondersammlungen
- Downloads/Formulare/Informationen/Bankverbindung
- Kontakt/Team
- FAQs
- Links
- Kunstautomat
- Bibliothek der Dinge
- Bildungsbüro
- HSKL - Campus Pirmasens
- Lebenslagen
- Familien
- Jugend
- Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Soziales - Sozialleistungen
- Standesamt
- Schiedsamt Streitschlichter
- Gleichstellungsstelle
- Friedhofswesen
- Einkaufen
- Planen, bauen, wohnen
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Kommunales Bauen
- Stadtentwässerung
- Schornsteinfeger
- Tiefbau - Bauverwaltung und Umweltrecht
- Immobilienportal
- Bauhilfe GmbH
- Stadtteile und Ortsbezirke
- Umwelt, Naturschutz & Klima
- Umweltschutz
- Gewässer - und Immissionsschutz
- Umweltberatung
- Energiesparen und Vorsorgen
- Abfallarm feiern... mobil Spülen
- Umwelttipps...
- Geschenke schön und nachhaltig verpacken!
- Weihnachten konsumfrei
- Rattenbefall vorbeugen
- umweltfreundlich Waschen
- erweiterte Pfandpflicht
- Herbstzeit-Erntezeit
- Schulanfang nachhaltig
- Sommerhitze - was tun?
- Erdbeerzeit
- Earth-Hour 2023
- Welt-Wassertag 2023
- Mehrweg -Angebotspflicht
- E-Waste Day
- sparsame Haushaltsgeräte
- Plastiktütenverbot u Pfand
- Mehrweg - für Umwelt und Klima
- Fallobst entsorgen
- Mikroplastik vermeiden
- Winterquartiere für Gäste im Garten
- Richtig Lüften und Heizen
- Sicherheit bei Schnee und Eis
- Zitrusfrüchte in die Biotonne?
- Energiespartipps
- Bunte Vielfalt statt Tristesse
- Wer summt denn da?
- Trinkwasser schützen
- Sommerzeit - Grillzeit
- Einwegverbot seit Juli in Kraft
- Winterdienst und Streupflicht
- Ernten erlaubt - Aktion Gelbes Band
- Saatgutautomat
- Grünflächenmanagement
- Naturschutz
- Nachhaltigkeit
- Kommunale Wärmeplanung
- Gesellschaft, Freizeit & Sport
- Quartiersmanagement
- Familienzentrum Aufwind
- Spielplätze
- Parks im Stadtgebiet
- Sport
- Demokratie Leben
- 2022
- 2021
- Inklusion und Naturschutz Teil 2
- Natürlich Kinderrechte schützen-1
- Westwall Anlage Gerstfeldhöhe - im Wandel der Zeit
- Alle für Einen-Einer für Alle
- Angekommen
- Demokratie von Anfang an
- Mein Nachbar und ich! Teil 1
- Werte Express Station 2-1
- Konfliktfrei durch den Schulalltag
- Ich bin klein und sag trotzdem-NEIN
- 2020
- 2019
- 2018
- 2024
- Mein Recht auf Gesundheit und Mitbestimmung
- Vortrag: Ahmad Mansour
- Kunst inklusiv macht stark
- Vielfalt in Bewegung
- Vielfalt gemeinsam entdecken
- Gemeinsam für Vielfalt, Toleranz und Frieden
- Du gehörst dazu
- Wert- und gewaltfrei kommunizieren
- Nicht mit mir, sag ich Dir
- Mobbing und Gewalt? Nicht mit mir
- Demokratie lebt vom Diskurs
- Mediation und Inklusion
- Bunte Bücher-zwischen den Zeilen
- Demokratie ist handgemacht
- Vielfalt in Kunst
- Gemeinsam gestalten
- Mo Asumang: Aktive Kommunikation gegen Rassismus
- Willkommen im Wir
- 2023
- 2025
- Gemeinsam Konflikte lösen
- Grundrechte kreativ
- Auch Kinder haben Recht(e)
- Park der Vielfalt
- Spielekiste
- Farben der Hoffnung
- Fußball verbindet-Demokratie lebt
- Unsere Werte
- Ich bin stark
- Entdecke Deine Rechte
- Kita-Kinder stark machen
- Vielfalt schätzen
- Wert(e)volle Kommunikation
- Starke Familie
- Poetry gegen Diskriminierung
- Notinsel
- Webcams
- Landesgartenschau 2032
- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
- Verkehr & Parken
- Parkmöglichkeiten / Handyparken
- Straßenverkehr
- Straßenbau und Verkehrswesen
- Verkehrsplanung
- Brand und Katastrophenschutz
- Leitbild
- Bürgerservice
- Tourismus
- Rathaus
- Verwaltung
- Politik und Gremien
- Ordnungsamt
- Presse
- Energiesparen und Vorsorgen
- Aktionsbündnis
- Petition
- „Der Bund lässt Städte und Gemeinden in ihrer Not allein“
- Sozialkosten in Städten und Gemeinden steigen um zwölf Prozent
- Neue Schulden in Milliardenhöhe
- Stimmungs-Musik und Finanz-Debatten vor Parteizentralen in Berlin
- Finanzsituation verschlechtert sich dramatisch
- Rekorddefizit seit der Wiedervereinigung
- Bundespräsident
- Pressemappen
- Pressemitteilungen
- Berichte
- Romantische Hochzeit im idyllischen Stadtpark von Pirmasens
- Globale Reichweite für führende Technologien
- Der Jugend gehört die Zukunft: Pirmasens wird „MINT-Erlebnisort“
- IKZ-Modellvorhaben Südwestpfalz
- Stadtjugendamt sucht Pflegefamilien für Babys und Kleinkinder
- Sauber Feiern ohne Abfall: Stadt Pirmasens verleiht Profi-Spülmobil
- Biotechnologie in Pirmasens
- Glasfaserausbau
- Drehgenehmigungen
- Heimatbrief
- Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
- Karriere
- Stellenausschreibungen
- Ausbildung
- Bachelor of Arts
- Bachelor of Engineering – Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Elektroniker/in
- Erzieher/in
- Fachinformatiker/in für Systemintegration
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
- Gärtner/in GaLaBau
- Hauptamtliche/r Feuerwehrfrau/mann
- KfZ-Mechatroniker/in
- Nachhaltige Betriebswirtschaft (B.A.)
- Steinmetz/in
- Straßenbauer/in
- Tischler/in
- Umwelttechnologe/Umwelttechnologin
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Verwaltungswirt/in
- Praktikum
- Kommunales Studieninstitut KSI
- PS-Digital
- Ausschreibungen
- Städtepartnerschaft
- Wirtschaft
- Wirtschaftsförderung
- Citymanagement
- Liegenschaften
- Gebäudemanagement
- Wirtschafts- und Servicebetrieb
- Pirmasens Marketing e. V.
- Messe GmbH
- Bildungsbüro
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig anbieten möchten:
- Die Vermittlung von Immobilien
- Die Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucher),
- Die Verwaltung von Wohnimmobilien oder gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern
- Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.
In diesem Sinne müssen Sie eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie beispielsweise eine der folgenden Tätigkeiten ausüben wollen:
- Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
- Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, d.h. alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung (außer Unterkunftsvermittlung).
- Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher).
- Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte (z.B. mit Vermögen von Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie gegenüber Vertragspartnern im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie erkennen lassen, dass Sie für einen Dritten handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen etwa das Stellen eines Bauantrages, die Beauftragung von Architekten und Handwerkern, sowie die Beschaffung und der Abruf von Finanzierungsmitteln, der Abschluss von Versicherungen, die Kalkulation späterer Mieten etc.).
- Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne Wohnungseigentumsgesetzes. Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
- die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
- alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
- eingenommene Gelder verwalten.
Keine Erlaubnis ist erforderlich bei:
- Kreditinstituten, für die eine Erlaubnis nach KWG erteilt wurde und deren Zweigstellen, Unternehmen darstellen.
- Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuchs erteilt wurde.
- Gewerbetreibende, die Darlehen lediglich zur Finanzierung der von ihnen erbrachten Warenverkäufe oder Dienstleistungen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die nach dem Kreditwesengesetzes Darlehen zwischen Kreditinstituten vermitteln dürfen, soweit sich ihre Tätigkeit nach der Gewerbeordnung auf die Vermittlung von Darlehen zwischen Kreditinstituten beschränkt und
- dem Abschluss von Verträgen über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzesbuchs oder die Vermittlung solcher Verträge.
Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer in § 34c Abs.2 Nr.1 GewO aufgeführten Straftat verurteilt wurden.
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
-
bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
-
bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister bzw. dem Genossenschaftsregister
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalter tätig sein möchten, müssen Sie noch einen Nachweis zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorlegen.
Erlaubniserweiterung (Eine bestehende Erlaubnis für eine Person / Unternehmen wird im Rahmen des §34c der Gewerbeordnung erweitert):
Erweitern Sie den Tätigkeitsumfang Ihrer Erlaubnis nach § 34 c GewO innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Erlaubnis findet das vereinfachte Verfahren seine Anwendung und es müssen nicht mehr alle benötigen Unterlagen eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen für den Erweiterungsantrag für Wohnimmobilienverwalter:
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich für den beantragten erweiterten Erlaubnisumfang
Sofern die Erlaubniserteilung länger als 3 Monate zurückliegt, sind für den Erweiterungsantrag noch folgende Nachweise und Bescheinigungen beizubringen:
- Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- Bescheinigung in Steuersachen
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals (§ 882b ZPO)
- Bestätigung des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, soweit eine Eintragung vorliegt
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nur bzgl. Immobilienmakler sowie Wohnungsverwalter:
Während der Ausübung der Tätigkeit sind Sie verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren jeweils weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Sofern Sie einen Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder einen Weiterbildungsabschluss als geprüfter Immobilienfachwirt erworben haben, beginnt die Weiterbildungsverpflichtung erst drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Abschlusses. Nachweise zur Weiterbildung müssen Sie fünf Jahre aufbewahren und bei entsprechendem Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.
Als Baubetreuer und Bauträger besteht nach der Makler- und Bauträgerverordnung die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung.
Als Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer haben Sie besondere Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Informations- und Anzeigepflichten.
Nur bzgl. Wohnungsverwalter:
Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufrechterhalten.
