Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem E-Kennzeichen sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sofort zu erkennen und profitieren von verschiedenen Vorteilen. Zum Beispiel dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen in einigen Städten die Busspuren nutzen.

    Zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb gehören:

    • reine Batterieelektrofahrzeuge
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweise Brennstoffzellenfahrzeuge

    Die allgemeine Kennzeichenkombination erhält den Zusatz "E".

    Sie sind nicht verpflichtet, ein E-Kennzeichen zu beantragen. Auf Ihren Antrag teilt die Zulassungsbehörde Ihnen ein E-Kennzeichen zu. Sie können auch ein Wunschkennzeichen beantragen, sofern es verfügbar ist.

    Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befinden, oder Sie können die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    Sie müssen die Schilder fest und nach den gesetzlichen Regeln an Ihrem Fahrzeug anbringen. Andernfalls dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Pirmasens

    Ergänzung zur oben stehenden Leistungsbeschreibung des Landes, die missverständlich sein könnte:
    Parken ist für E-Fahrzeuge NICHT grundsätzlich kostenfrei!  Richtig ist: E-Fahrzeuge parken an gekennzeichneten Ladestationen während des Ladevorganges für maximal 2 Stunden kostenfrei.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle.
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
 

Zuständige Abteilungen