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Landtagswahl: Wichtige Fragen und Antworten auf einen Blick
Wer darf wählen?
- Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Land Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 3 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
- Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 1. März 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahllokals. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 1. März 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das Briefwahlbüro im Rathaus am Exerzierplatz, zu wenden – entweder telefonisch unter der Rufnummer 06331/842542 oder per E-Mail unter briefwahl@pirmasens.de
Wählerverzeichnis
- Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Zeit vom 2. bis 6. März 2026 im Briefwahlbüro zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
vom 2. März bis 5. März von 8 bis 16 Uhr und am 6. März von 8 bis 12 Uhr.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl:
8. Februar 2026.
Was wird gewählt?
- Der rheinland-pfälzische Landtag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt und ist die Volksvertretung für Rheinland-Pfalz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehören die Landesgesetzgebung und die Mitbestimmung beim Landeshaushalt. Auf bestimmten Gebieten wie der Schulbildung legen die Bundesländer selbst die Gesetze fest ohne Vorgaben des Bundes. Der Landtag wählt zudem den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und die Landesregierung. Dieser bzw. diese vertritt das Land Rheinland-Pfalz auch im Bundesrat.
Wer wird gewählt?
- Alle Wahlberechtigten haben je zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Der Landtag Rheinland-Pfalz umfasst grundsätzlich 101 Sitze. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus den 52 Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 49 Sitze werden durch die Zweitstimme besetzt. Hier wird eine der angetretenen Parteien gewählt, die wiederum Abgeordnete von den Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) und Bezirkswahlvorschlägen (Bezirkslisten) entsenden.
Wo wird gewählt?
- Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Sonntag, 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr möglich. Die Anschrift des Gebäudes, in dem sich das Wahllokal befindet, ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Nummer des Stimmbezirks und die Nummer, unter der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls darauf vermerkt. Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen haben sich die Wähler auszuweisen. Bitte gültigen Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Briefwahl, Briefwahlbüro
- Wähler, denen es nicht möglich ist, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, können ihre Stimme auch per Briefwahl im Wahlbüro der Stadt Pirmasens abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden lassen.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettelumschlag, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können ab sofort beantragt werden:
+ per Post: Stadt Pirmasens, Wahlbüro, Postfach 2763, 66933 Pirmasens
+ per Fax: 06331/842214
+ per E-Mail: briefwahl@pirmasens.de
+ per Internet: www.pirmasens.de/wahlen
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich vom Wähler eigenhändig unterschrieben werden.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.
Öffnungszeiten Wahlbüro
Das Briefwahlbüro befindet sich ab Montag, 23. Februar 2026, im Rathaus am Exerzierplatz, Exerzierplatzstraße 17, Ratssaal, 2. Obergeschoss, 66953 Pirmasens, und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Am Freitag, 20. März, ist das Briefwahlbüro von 8 bis 15 Uhr sowie am Samstag, 21. März, von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
- Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Landtagswahl steht das Team des Wahlbüros unter der Rufnummer 06331/842542 zur Verfügung.
Hintergrund: Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Das Land wird hierzu in vier Bezirke und 52 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Pirmasens gehört zum Wahlkreis 48. Er umfasst neben der kreisfreien Stadt Pirmasens die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land und Rodalben. Rund 66 000 Bürger sind im gesamten Wahlkreis wahlberechtigt. Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 48 ist Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens. Die Stadt Pirmasens mit ihren sieben Ortsbezirken ist in 28 Stimmbezirke aufgeteilt. Die Briefwahl wird in 17 Briefwahlbezirken ausgezählt. In der Siebenhügelstadt sind rund 30 000 Personen zum Urnengang aufgerufen; rund 350 junge Menschen können zum ersten Mal ihre Stimmen bei einer Landtagswahl abgeben.
Sechs Kandidaten bewerben sich im Wahlkreis 48 um ein Direktmandat im Parlament: Markus Keller (SPD), Christof Reichert (CDU), Lutz Wendel (AfD), Steven Wink (FDP), Philipp Burkhart (Freie Wähler), Barbara Schwarz (Tierschutzpartei).


