Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

    Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,

    • Schwierigkeiten zu überwinden,
    • Selbstbewusstsein aufzubauen und
    • andere Meinungen zu achten.

    Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.

  • Teaser

    Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe mit dem Ziel Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen.

  • Verfahrensablauf

    Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Rechtsgrundlage