Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Energiesparen und Vorsorgen

Vorkehrungen auf einen möglichen Gasmangel und Energieengpass

Die Stadtverwaltung Pirmasens hat eine handliche Broschüre mit praktischen Verhaltenstipps für Notsituationen herausgegeben. Damit soll die Selbsthilfefähigkeit der Bürger gestärkt werden. Die Verteilung des Ratgebers an alle Haushalte startet in den kommenden Tagen.

Bereits seit März laufen im Rathaus am Exerzierplatz die nötigen Vorkehrungen, um von kommunaler Seite auf einen möglichen Gasmangel und Energieengpass bestmöglich vorbereitet zu sein. Die Fäden dazu laufen im Katastrophenstab zusammen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsspitze die Veröffentlichung einer Info-Broschüre initiiert. 

Auf 16 Seiten informiert der Ratgeber einerseits über Maßnahmen der Verwaltung, wie etwa Anlaufstellen beim sogenannten Blackout oder einer Gasmangellage, und liefert andererseits praxisnahe Tipps und Checklisten, um auf mögliche Krisen- oder Notfallsituationen besser vorbereitet zu sein. Das Heft listet zudem wichtige Telefonnummern auf und wirbt für die Installation der Frühwarnsysteme Katwarn und Nina. Darüber hinaus geben die Stadtwerke wirksame und leicht umsetzbare Ratschläge zu effektiven Energieeinsparmöglichkeiten. 

Was kann jede und jeder selbst tun?

Energie sparen

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Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Vorsorgen

Ratgeber und Checkliste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 

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Informationen zur möglichen Gasmangellage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Die Versorgungssicherheit ist aktuell noch gewährleistet, aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig.


Stadtwerke Pirmasens

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Wohngeld und Lastenzuschuss

Anträge für Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

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