Schießerlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit einer Schusswaffe schießen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zum Schießen beantragen. Dies gilt sowohl,

    • wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nutzen möchten als auch,
    • wenn Sie eine erlaubnisfreie Schusswaffe nutzen möchten.

    Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

    Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Informieren Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts.

    Sie müssen im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel die Adresse oder das betreffende Gebiet, die sogenannte Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag einer Gehegebetreiberin oder eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis beziehungsweise Auftrag vorlegen sowie gegebenenfalls weitere Angaben zur Gehegebetreiberin oder zum Gehegebetreiber machen.


    Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das eine Straftat sein.

  • Zuständige Stelle

    Waffenbehörde

  • Voraussetzungen

    • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe, zum Beispiel einen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte.
    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie weisen nach, dass es für Sie notwendig ist, mit einer Waffe zu schießen. Das heißt, Sie weisen Ihr sogenanntes Bedürfnis nach.
    • Sie geben gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund an.
    • Sie weisen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach.  
    • Sie weisen Ihre persönliche Eignung nach.
    • Sie haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.
    • Sie haben die letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Erlaubnis zum Schießen
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
    • Nachweis eines Bedürfnisses, das heißt der Notwendigkeit, zu schießen
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden 
  • Rechtsgrundlage


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