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Finanzen
Städtetag und Landkreistag unterstützen Klagen von Pirmasens und Südwestpfalz
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die seit 2023 geltenden Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene (Mindest-)Finanzausstattung der Kommunen genügen.
Die Verfahren stehen stellvertretend für zahlreiche weitere Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz. Die Klagen richten sich zwar gegen konkrete Zuweisungsbescheide, werfen aber grundsätzliche Fragen auf. Deren Klärung wäre für die finanzielle Handlungsfähigkeit aller Kommunen von erheblicher Bedeutung, um die strukturelle Unterfinanzierung zu beenden.
Denn trotz der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, des Kommunalen Entschuldungsfonds, des Programms PEK-RP mit einem Entschuldungsvolumen von rund 3 Mrd. Euro in 2024 und des Sofortprogramms des Landes mit jeweils 300 Mio. Euro in 2025 und 2026 wächst die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Folgen sind – nach einem Rekorddefizit in 2025 von 1,3 Milliarden Euro – ungebremst wachsende Defizite und erneut steigende Liquiditätskredite. Entschuldung kann dauerhaft nur wirken, wenn zugleich die Ursachen der Neuverschuldung beseitigt werden.
Städtetag und Landkreistag fordern daher nachhaltige Strukturreformen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich muss dynamische Kostensteigerungen angemessen erfassen. Für die ungedeckten Kosten im Jugend- und Sozialbereich ist ein eigenständiges Finanzierungs- oder Kompensationssystem erforderlich.
„Die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz haben den Charakter einer Klage aufs Exempel. Sie betreffen zwar konkrete Schlüsselzuweisungsbescheide, zielen aber auf eine grundsätzliche gerichtliche Klärung der Frage, ob der kommunale Finanzausgleich den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Finanzausstattung genügt“, führen Michael Bleidt, Geschäftsführender Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz und Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz aus.
„Für uns geht es um das große Ganze: Kommunen brauchen keine Einmalzahlungen nach Kassenlage, sondern eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung ihrer Aufgaben. Wenn Ausgaben insbesondere in den Bereichen Jugend und Soziales, ÖPNV und Schülerbeförderung dauerhaft schneller wachsen als die hierfür gewährten Zuweisungen, muss der kommunale Finanzausgleich strukturell angepasst werden. Andernfalls bleiben stark steigende Liquiditätskredite die Regel – mit allen Folgen für die kommunale Handlungsfähigkeit und die Generationengerechtigkeit“, erklären David Langner, stellv. Vorsitzender des Städtetages sowie Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Julia Gieseking, stellv. Vorsitzende des Landkreistages sowie Landrätin des Landkreises Vulkaneifel.
Eine starke Demokratie braucht handlungsfähige Kommunen: Städte, Gemeinden und Landkreise sind die staatliche Ebene, die Menschen vor Ort unmittelbar erleben – in Kitas und Schulen, bei sozialen Hilfen, im öffentlichen Nahverkehr, bei Straßen und Brücken sowie in der täglichen Daseinsvorsorge. Können Kommunen ihre laufenden Aufgaben dauerhaft nicht auskömmlich finanzieren, geht es deshalb nicht allein um Haushaltszahlen. Es geht auch um ihre Fähigkeit, notwendige Angebote verlässlich zu sichern, in die Zukunft zu investieren und vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten. Die Verhandlung in Neustadt berührt damit eine Grundfrage, die weit über die klagenden Kommunen und auch das Land Rheinland-Pfalz hinausweist.
Hintergrund:
Wie steht es um die Kommunalfinanzen? Der Ernst der Lage zeigt sich in den kommunalen Haushalten: Nur 882 von 2.453 Kommunen – rund 36 Prozent – erreichen nach den vorliegenden Haushaltsplanungen für 2026 den planmäßigen Haushaltsausgleich, d. h. 64 Prozent verfehlen ihn. Alle kreisfreien Städte verfehlen ihn, das heißt sie sind im Defizit.
Die aktuellen Daten unterstreichen den Handlungsdruck. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz schlossen die Kommunen das Jahr 2025 mit einem Rekorddefizit von rund 1,3 Milliarden Euro ab – mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2024 mit rund 630 Millionen Euro. Die Einnahmen stiegen 2025 um lediglich 3,2 Prozent auf rund 16,7 Milliarden Euro, während die Ausgaben um 7,0 Prozent auf rund 18,0 Milliarden Euro zunahmen. Besonders dynamisch entwickelten sich die Ausgaben für Sozialleistungen, Personal und Sachaufwand, insbesondere Baumaßnahmen. Der Fehlbedarf im Bereich „Soziales und Jugend“ ist bei dem 12 kreisfreien und acht großen kreisangehörigen Städte von 688 Mio. Euro in 2014 auf rd. 1,1 Mrd. Euro in 2024 gestiegen, was einen Anstieg von rund 52 % bedeutet. Die Aufwendungen im Bereich „Soziales und Jugend“ betragen inzwischen rund die Hälfte der gesamten Haushaltsaufwendungen vieler Städte.
Wogegen und warum klagt die Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz? Die Stadt Pirmasens wendet sich gegen Schlüsselzuweisungsbescheide für die Jahre 2024 und 2025; der Landkreis Südwestpfalz klagt gegen den Bescheid für das Jahr 2024. Die Verfahren stehen exemplarisch für die Lage insbesondere der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Verbände selbst sind nicht klageberechtigt. Diese kommunalen Ebenen tragen in besonderem Umfang dynamisch steigende Lasten, vor allem in der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, im Sozialbereich, beim öffentlichen Personennahverkehr und bei der Schülerbeförderung. Zugleich fehlt es vielerorts an ausreichenden eigenen Einnahmemöglichkeiten, um diese Kostensteigerungen aufzufangen.
Was ist ein Schlüsselzuweisungsbescheid?
Ein Schlüsselzuweisungsbescheid ist ein offizieller Bescheid des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem die einer Kommune für ein Haushaltsjahr zustehenden finanziellen Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) festgesetzt werden. Die Mittel sind nicht zweckgebunden. Sie stehen der jeweiligen Kommune als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung und tragen damit dazu bei, dass diese ihre Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahrnehmen kann. Hierzu gehören sowohl die Erfüllung der von Bund und Land übertragenen kommunalen Pflichtaufgaben als auch die Wahrnehmung eines angemessenen Mindestmaßes an freiwilligen Aufgaben, die für die örtliche Gemeinschaft von Bedeutung sind.
Wo liegt der Unterschied zu den bisherigen Verfahren?
Die nun in Neustadt verhandelten Klagen sind anders gelagert als die vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Verfahren vom 16. Dezember 2025 der Ortsgemeinden Quiddelbach und Schuld. Dort standen die konkreten Verhältnisse kleiner Ortsgemeinden im Mittelpunkt. Die Verfahren von Pirmasens und Südwestpfalz betreffen demgegenüber Kommunen mit einer deutlich anderen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmestruktur. Insbesondere die erheblichen, von Bund und Land veranlassten Sozial- und Jugendhilfelasten sowie die strukturelle Belastung der kreisfreien Städte und Landkreise sind für die verfassungsrechtliche Bewertung von zentraler Bedeutung. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist daher nicht ohne Weiteres auf diese Verfahren übertragbar. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in den dortigen Verfahren im Übrigen die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Die Klagen von Pirmasens und Südwestpfalz knüpfen an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2012 und 2020 an. Beide Entscheidungen haben den Landesgesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung der kommunalen Finanzausstattung verpflichtet. Das nun anhängige Verfahren bietet die Chance, erneut Klarheit zu schaffen. Städtetag und Landkreistag werden die Kläger weiterhin entschlossen unterstützen


