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Änderungen zum INVEST - Zuschuss für Wagniskapital zum 01.03.2022
- 25.000 Euro Mindestinvestitionssumme: Um den INVEST Zuschuss beantragen zu können, muss der Angel Investor dem Unternehmen mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 25.000 Euro betragen. Bisher wurden Beteiligungen ab 10.000 Euro bezuschusst.
- Ab sofort sind (wieder) ausschließlich Erstinvestitionen förderfähig: Die Ausweitung von INVEST auf Folgefinanzierungen war durch den Relaunch der Förderrichtlinie zu Beginn des Jahres 2017 vorgenommen worden.
- 10 % Erwerbszuschusses bei Wandeldarlehen: Damit halbiert sich der Zuschuss bei der Vergabe eines Wandeldarlehens. Bei Investitionen in Form einer offenen, direkten Beteiligung mit einer geforderten Mindesthaltedauer von drei Jahren beträgt der Erwerbszuschuss weiterhin 20 %.
Weitere Informationen zu den Änderungen können Sie unter den Links https://www.business-angels.de/invest-zuschuss-fuer-wagniskapital-wichtige-aenderungen-zum-01-03-2022/ und https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/invest.html erhalten.