Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Fragen zur Wahl in Zeiten von Corona

Fragen zur Wahl in Zeiten von Corona

  • 1.) Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?

    Nein. Wenn Sie Angst vor einer Corona-Infektion haben, können Sie Ihre Stimme auch bequem von zu Haus per Briefwahl abgeben. Unter den derzeitigen Bedingungen ist dies die sichererste Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen und dabei soziale Kontakte im Wahllokal zu vermeiden.

  • 2.) Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

    Wenn Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab Öffnung des Briefwahllokales (30.08.2021) die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.


    Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

    • schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Stadtverwaltung Pirmasens
    • online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
    • online, über die Homepage www.pirmasens.de
    • per Fax 06331/84-2214 oder
    • durch einfache Email an die Adresse wahlen@pirmasens.de.

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

    Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Pirmasens schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.  Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Pirmasens eingeht.

  • 3.) Kann ich Briefwahl auch durch persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro beantragen?

    Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Pirmasens - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

    Aufgrund der Hygienemaßnahmen kann es im Wahlbüro zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

    Beachten Sie dazu bitte auch, dass im Rathaus derzeit, die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht.

    Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen

  • 4.) Welche Vorkehrungen werden für die Stimmabgabe im Wahllokal getroffen?

    Wie schon bei der Landtagswahl wurde auf sensible Einrichtungen wie Alten – und Pflegeheime bei der Standortwahl verzichtet. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls Sie bei dieser Wahl nicht in Ihrem gewohnten Wahllokal wählen können.

    Durch umfangreiche Beschilderung werden Sie zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern aufgefordert. Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.

    Im allen Wahlgebäuden gilt grundsätzlich Maskenpflicht! Bitte beachten Sie, dass Ihnen ohne Maske bzw. bei Weigerung eine Gesichtsmaske zu tragen, der Zugang zum Wahllokal verwehrt wird (Ausnahme siehe Nr. 9). Zur Feststellung der Identität kann von der Maskenpflicht abgesehen werden, sobald und solange die Stimmberechtigen an den Tisch des Wahlvorstandes treten.

    Nehmen Sie die Maske jedoch nur nach Aufforderung ab!

    Darüber hinaus wird nur so vielen Wählerinnen und Wählern zeitgleich Zugang zum Wahlraum gewährt, wie Wahlkabinen vorhanden sind (in der Regel 2 Kabinen). Nach der Stimmabgabe sollen die Wahlberechtigen den Wahlraum zügig verlassen, es sei denn, sie wollen die Wahlhandlung beobachten

    Möchten Wahlbeobachter den Wahlraum betreten, haben sie dies dem Wahlvorstand anzuzeigen. Ihnen wird ein Freiraum mit Abstandswahrung zugewiesen. Der Freiraum hat eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der späteren Auszählung und Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Mehr als zwei Wahlbeobachter pro Wahlraum können aufgrund der Personenbeschränkung nicht zugelassen werden.

    Hinsichtlich der Verwendung von Schreibstiften für die Stimmabgabe gelten folgende Alternativen:

    • Der Wähler kann einen eigenen, mitgebrachten Stift verwenden.
    • Es stehen dokumentenechte Schreibstifte zur Verfügung, die vor jedem erneuten Gebrauch desinfiziert werden.

    In der Wahlkabine werden keine Schreibstifte ausgelegt.

    Nach der Stimmabgabe des Wählers/der Wählerin wird auch der Tisch in der Wahlkabine desinfiziert.

  • 5.) Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgeben möchte?

    Achten Sie im Wahllokal bitte stets auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Wahlgebäude. Bitte vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.

     Die Erfahrungen vergangener Wahlen zeigen, dass eine besonders hohe Auslastung der Wahllokale zwischen 10.00 – 12.00 und 14.00-15.00 Uhr herrscht, bitte versuchen Sie daher diese Stoßzeiten zu vermeiden. Aber bitte beachten Sie, dass es auch durch die umfangreichen Hygienemaßnahmen zu Wartezeiten in den Urnenstimmbezirken kommen kann.

  • 6.) Wie werden die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschützt?

    Zum Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurde durch den Bundeswahlleiter ein Hygienekonzept entwickelt.

    Die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden mit Handdesinfektion, FFP2-Masken, Schutzhandschuhen und aktuellen Informationen zum Infektionsschutz versorgt. Die Arbeitsplätze mit Kontakt zu Wählerinnen und Wählern werden mit Plexiglasscheiben ausgestattet und gemäß der Abstandsregel angeordnet.

  • 7.) Warum müssen Wahlbeobachter oder Begleitpersonen ihre Kontaktdaten hinterlassen?

    Für eine etwaige Nachverfolgung von Ansteckungsketten im Infektionsfall ist es erforderlich, dass die Kontaktdaten aller Personen, die sich im Wahlraum aufhalten, festgehalten werden.

    Die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks sind bekannt. Alle weiteren Personen werden gebeten, Ihre Kontaktdaten in einer Besucherliste gemäß Corona-Verordnung zu hinterlassen. Dies gilt etwa für begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse.

    Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Monat unverzüglich vernichtet.

  • 8.) Wie sind die Regeln, wenn ich im Wahllokal keinen Mund-Nasenschutz tragen kann?

    Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, gilt in allen Wahlgebäuden sowie Wahl- und Briefwahlräumen eine Maskenpflicht. Diese und weitere Schutzmaßnahmen werden ergriffen, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern.

    Ausnahmen:

    • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
    • Wählerinnen und Wähler, wenn sie – durch ein ärztliches Attest- belegen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.