- Tierkörperbeseitigung
Für die Beseitigung herrenloser Körper von Vieh, Wild, Hunden oder Katzen ist,
- wenn sie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen anfallen oder Straßenbaulastträger, i.d.R. die Stadt oder Gemeinde
- wenn sie auf einem Grundstück anfallen, oder Grundstückseigentümer
zuständig.
- Aufgaben der Ordnungsbehörde im Bereich Tierkörperbeseitigung sind
- Beseitigung von Tierkadavern auf öffentlichen Plätzen und Straßen
- Überwachung der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in Betrieben wie Großküchen, Kantinen usw.
- Beseitigung von Tierkadavern auf öffentlichen Plätzen und Straßen