Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Tierkörperbeseitigung

Tierkörperbeseitgung

  • Tierkörperbeseitigung

    Für die Beseitigung herrenloser Körper von Vieh, Wild, Hunden oder Katzen ist,

    • wenn sie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen anfallen oder Straßenbaulastträger, i.d.R. die Stadt oder Gemeinde
    • wenn sie auf einem Grundstück anfallen, oder Grundstückseigentümer

    zuständig.

  • Aufgaben der Ordnungsbehörde im Bereich Tierkörperbeseitigung sind

    • Beseitigung von Tierkadavern auf öffentlichen Plätzen und Straßen
    • Überwachung der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in Betrieben wie Großküchen, Kantinen usw.