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Kommunalaufsicht fordert Stadt zur Erhöhung der Grundsteuer auf
Der Kernbereich der Kommunalaufsicht umfasst dabei u.a. die Prüfung der Haushalts- und Nachtragshaushaltspläne sowie der Stellen- und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und die Überwachung der wirtschaftlichen Betätigung der kommunalen Gebietskörperschaften.
In der Sitzung des Stadtrates am 13. Dezember 2021 hat Oberbürgermeister Markus Zwick den Doppelhaushalt 2022/2023 eingebracht und im Anschluss beraten. In der vergangenen Woche hat die ADD der Stadt Pirmasens mitgeteilt, dass der eingebrachte Doppelhaushalt aus Sicht der Kommunalaufsicht in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist.
Der Doppelhaushalt war gezielt ohne die Erhöhung der sogenannten Realsteuerhebesätze (Grund- und Gewerbesteuer) aufgestellt und eingebracht worden. Grundlage für diese Entscheidung war ein von der Verwaltungsspitze beauftragtes Gutachten. Die Experten waren zu dem Ergebnis gelangt, dass durch erneute Steuererhöhungen eine weitere Abwärtsspirale für die im Strukturwandel befindliche Siebenhügelstadt in Gang gesetzt wird. Die Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, dass höherer Steuersätze die Gefahr bergen, die bisherige Entwicklung in Pirmasens zu konterkarieren. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Arbeitsmarktlage wurde deshalb von einer Erhöhung der sogenannten Hebesätze abgesehen.
Nach den letzten Haushaltsberatungen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf die Stadt Pirmasens zugekommen und hat mitgeteilt, dass angesichts des hohen Fehlbetrags der Doppelhaushalt 2022/2023 in der vorliegenden Fassung nicht genehmigt werden kann. Die Kommunalaufsicht fordert von der Stadt weitere Konsolidierungsanstrengungen und erwartet eine Erhöhung der Grundsteuer auf mindestens 510 Punkte für das Haushaltsjahr 2022.
Gleichzeitig hat die ADD signalisiert, dass der Haushalt für das Jahr 2023 ebenfalls beanstandet werden muss. Das Land sei im Dezember 2020 mit Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet worden, einen neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) aufzustellen. Derzeit würden entsprechende Aufgabenanalysen betrieben und verschiedene Berechnungen durchgeführt, die genauen Grundlagen seien aktuell jedoch noch nicht bekannt. Nach Auffassung der ADD entspricht der Haushalt für das Jahr 2023 deshalb nicht den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und –klarheit und könne daher ebenfalls nicht genehmigt werden.